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Krankenhauszusatzversicherung im Vergleich

Zusatzversicherung im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung & 1- oder 2-Bettzimmer


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Krankenhauszusatzversicherungen - nutzen Sie den Tarif-Vergleich!

Mit dem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich von ACIO haben Sie die richtige Wahl getroffen. Wir haben für Sie alles Wissenswerte zusammengetragen, um Sie vollständig über diese Art der Absicherung zu informieren.


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Bei vielen Anbietern für Versicherungsvergleiche im Internet basieren die Angebote lediglich auf dem Alter. Dies führt den Interessenten oftmals zu einer günstigen Versicherung, die jedoch aufgrund des geringen Beitrags lediglich die Basis absichern kann.


Mit unserem kostenlosen Online Rechner vergleichen Sie alle Leistungen und das unkompliziert und mit geringem Zeitaufwand. Finden Sie den optimalen Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Wir vergleichen für Sie auch die Testsieger der Stiftung Warentest und Finanztest.


Für unseren Vergleich von Anbietern sind nur wenige Fragen zu beantworten. Diese beziehen sich auf persönliche Angaben und Wünsche. Dazu gehören zum einen Ihr Geburtsjahr und zum anderen Ihre Entscheidung, ob Sie ein Einzel- oder Doppelzimmer sowie eine Chefarztbehandlung wünschen.


Mit der Krankenhaus Zusatzversicherung zum Patienten erster Klasse

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehen seit Jahren immer weiter zurück. Bei Krankenhausleistungen liegt die Versorgung gesetzlich Versicherter im internationalen Vergleich dennoch weit vorne. Trotzdem bildet sich auch in Deutschland ein Zwei-Klassen-System heraus. Privatpatienten genießen bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus nicht nur eine komfortablere Unterbringung, sie erhalten auch eine bessere medizinische Behandlung.


Die Krankenhauszusatzversicherung - Patient 1. Klasse

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Mit Krankenzusatzversicherungen erhalten Kassenpatienten die Privilegien eines Privatpatienten, ohne in die teure private Krankenversicherung wechseln zu müssen. Im Fall einer Krankenhauszusatzversicherung heißt das konkret:


  • Chefarztbehandlung
  • Freie Krankenhauswahl - auch Spezialkliniken
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Viele Tarife bieten noch weitere Leistungen, die das Leben im Krankenhaus angenehmer machen. Dazu gehören zum Beispiel:


  • Vor- und Nachstationäre Behandlung
  • Kostenlose Unterbringung einer Begleitperson bei Kindern ("Rooming-In")
  • Erstattung von TV- und Telefonzuschlägen

Ein Krankenhausaufenthalt gehört nicht selten zu den unbeliebtesten Phasen im Leben. Gerade dann ist aber die beste Versorgung gerade gut genug. Mit einer Zusatzversicherung Krankenhaus optimieren Sie Ihre Heilungschancen, wenn es wirklich drauf ankommt.


Chefarztbehandlung durch die Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte werden immer, vom momentan diensthabenden Arzt behandelt. Ausnahmen gibt es nur, wenn dieser beispielsweise nicht dazu qualifiziert ist, eine unbedingt nötige Operation durchzuführen.


Privatpatienten hingegen genießen das Privileg, den Wahlarzt frei aussuchen zu dürfen. Statt von dem Assistenz- oder Stationsarzt können Sie sich also immer vom erfahrenen Chefarzt oder einem Spezialisten behandeln lassen.


Hinweis: Eine in Anspruch genommene Wahlarzt-Behandlung gilt während des gesamten Krankenhausaufenthalts. Insbesondere können auch weitere Ärzte, die der Wahlarzt während der stationären Behandlung hinzuzieht, privat abgerechnet werden (man spricht von der "Wahlarztkette"). Eine private Krankenhauszusatzversicherung kommt für alle dabei entstehenden Kosten auf.

Freie Krankenhauswahl - Beste Versorgung beim Spezialisten

Normalerweise werden Patienten in das nächstliegende Krankenhaus eingeliefert, welches die nötige medizinische Versorgung ermöglicht. In vielen Fällen bietet dieses aber nicht die optimale Behandlung.


So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, eine Spezialklinik für Ihr Leiden aufzusuchen. Vielleicht haben Sie auch Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis zu einer bestimmten Heilstätte erhalten.


Wer sich dann ohne Krankenzusatzversicherung das Wahlkrankenhaus aussuchen möchte, zahlt unter Umständen erhebliche Kosten aus eigener Tasche. Dies liegt daran, dass die Pauschale bei spezialisierten Krankenhäusern oder Ärzten höher ist als die allgemeine Krankenhausleistung, welche über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt wird. Bei einer nötigen Zahnoperation kann eine Zahnzusatzversicherung helfen. Durch diese sind Behandlungen weitgehend abgedeckt und auch Chefarztbehandlungen werden übernommen, da Zahnkliniken mit eingeschlossen sind.


Achtung: Reine Privatkliniken werden oftmals auch für Versicherte mit einer privaten Zusatzpolice teuer. Die meisten Tarife zahlen nämlich nur die Differenzbeträge zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen.

In Kombination mit der freien Arztwahl haben Sie Zugriff auf Ärzte in ganz Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel auch angesehene Spezialisten, die sonst bekannte Sportler behandeln. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie also die bestmögliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.


Komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Nach einer Krankenhausbehandlung ist vor allem viel Ruhe nötig, um den Genesungsprozess zu beschleunigen. Aus Kostengründen teilen sich, im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung, oft mehrere Patienten ein Zimmer.


Wenn Sie als Kassenpatient Glück haben, erhalten Sie auch ohne eine separate Zusatzversicherung ein Zimmer mit wenigen Nachbarn. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf. Oftmals werden Sie dort einquartiert, wo noch ein Bett frei steht. Je nach Ausstattung des Krankenhauses ist es möglich, dass Sie sogar in einem Zimmer mit mehr als sechs Betten untergebracht werden.


Durch die Wahlunterbringung einer Zusatzversicherung genießen Sie grundsätzlich die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Eine private Krankenhaus Zusatzversicherung lohnt sich daher für alle, die Ruhe und Privatsphäre während des Krankenhausaufenthalts wertschätzen und ihren Heilungsprozess beschleunigen wollen.


Die Tarife der stationären Krankenzusatzversicherungen unterscheiden, ob explizit ein Einzelbettzimmer gewünscht ist, oder ob auch die Unterbringung im Zweibettzimmer in Ordnung ist. Eine Zusatzversicherung Einzelzimmer ist grundsätzlich teurer.


Private Wahlleistungen keine Alternative zur Krankenhauszusatzversicherung

Alle Leistungen, die von Krankenzusatzversicherungen abgesichert sind, können Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung auch in Anspruch nehmen. Sie müssen die gewünschten Wahlleistungen dann privat bezahlen und bei Einlieferung vereinbaren.


Gerade durch die privatärztliche Behandlung beim Chefarzt kann so schnell eine gefährliche nach oben offene Kostenspirale entstehen. Aufgrund der Wahlarztkette kann man nicht genau vorhersehen, von wie vielen Chefärzten Sie am Ende behandelt werden. Dadurch kann Ihr Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen.


Beispiel: Ihnen steht eine Knie-OP mit Vollnarkose bevor und Sie entscheiden sich für eine Chefarztbehandlung. Für die Narkose wählt der behandelnde Arzt den Chefarzt für Anästhesie. Während der OP treten unverhofft Herzrhythmusstörungen auf, zur Sicherheit wird auch der Chefarzt für Kardiologie zu Rate gezogen. Schon müssen Sie drei Chefärzte aus eigener Tasche bezahlen.


Aber auch die Unterbringung in kleineren Zimmern ist nicht billig. Abhängig vom Krankenhaus kann Sie ein Einbettzimmer über 100 EUR pro Tag kosten.


Krankenhauszusatzversicherung Kosten

Je nach Alter und Leistungsumfang kostet eine gute Krankenhauszusatzversicherung zwischen 15 und 80 EUR im Monat. Risikozuschläge bei schweren Erkrankungen können den Beitrag darüber hinaus erhöhen.


Sie können Beiträge sparen, indem Sie zum Beispiel statt einer Einzelzimmer Versicherung eine fürs Doppelzimmer nehmen. Manche Policen verzichten auf die freie Krankenhauswahl und bieten dementsprechend günstigere Konditionen. Das Gleiche gilt auch für diverse Zusatzleistungen.


Entscheiden Sie selbst, was für Ihre gesundheitliche Versorgung wichtig ist. Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier: lieber einen etwas höheren Beitrag in Kauf nehmen und dafür alle gewünschten Leistungen abdecken. Eine günstige Police, die im Ernstfall nicht zahlt, ist am Ende raus geworfenes Geld.


Im Krankenhauszusatzversicherung Test der Stiftung Warentest schnitten 9 von 101 Tarifen "sehr gut" ab. In unserem Online Vergleich finden Sie selbstverständlich auch diese Testsieger mit einem besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.


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Ratgeber: Darauf sollten Sie bei der Krankenhaus Zusatzversicherung achten:

Grundsätzliches bei der Krankenhauszusatzversicherung

  • Altersrückstellung

    Bei einem Tarif mit Altersrückstellung sind die monatlichen Beiträge zu Beginn höher. Dafür steigen sie im Laufe der Jahre nicht weiter an (oder zumindest weniger stark). Von Vorteil ist dabei die bessere finanzielle Planbarkeit. Zudem wird verhindert, dass Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt eventuell nicht mehr gezahlt werden können.
  • Höchstsatz GOÄ

    Die besten Tarife zahlen auch den Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) oder gegebenenfalls darüber hinaus. Bei der Chefarztbehandlung rechnet der behandelnde Arzt nämlich nicht über die einheitliche DRG-Fallpauschale ab, sondern berechnet nach der GOÄ. Haben Sie dennoch eine Vereinbarung mit dem behandelnden Chefarzt getroffen, dass auch über den GOÄ-Höchstsatz abgerechnet werden kann, müssen Sie diese Kosten ansonsten selbst tragen.
  • Freie Krankenhauswahl

    Nicht jeder Tarif der stationären Zusatzversicherungen gestattet eine freie Krankenhauswahl beziehungsweise die Wahl einer Spezialklinik. Wägen Sie ab, ob Ihnen dieser Punkt wichtig ist.
  • Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer

    Entscheiden Sie, ob Sie eine Einzelzimmer Versicherung oder eine fürs Doppelzimmer wünschen.
  • Ersatzkrankenhaustagegeld

    Viele Zusatzkrankenversicherungen erstatten Ihnen ein Krankenhaustagegeld, wenn Sie auf die bessere Unterbringung oder die freie Wahl des Arztes verzichten. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit bei Einlieferung in die Klinik über die sogenannte Wahlleistungsvereinbarung zu entscheiden, ob Sie die Leistung voll nutzen möchten, oder auf bestimmte Bausteine verzichten.
  • Kostenerstattung Begleitperson

    Wer einen Tarif für Kinder haben möchte, sollte darauf achten, dass die anfallenden Kosten für eine Begleitperson (z. B. Beistellbett) von der Zusatzversicherung übernommen werden.
  • Wahlleistungen

    Als Wahlleistung werden die Kosten benannt, die nicht über die DRG-Fallpauschale der gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden können. Das sind in der Regel Einbettzimmer beziehungsweise Doppelzimmer oder die sogenannte Chefarztbehandlung.

Zusatzleistungen in der Krankenhauszusatzversicherung

  • Gesundheitsfragen

    Fast alle stationären Zusatzversicherungen erfordern vor dem Abschluss das Beantworten von Gesundheitsfragen. Insbesondere schwere und chronische Erkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen. Einige wenige Tarife verzichten auf eine Gesundheitsprüfung. Diese versichern aber nur die Unterbringung im Einzel- und Doppelzimmer, nicht den Wahlarzt oder das Wahlkrankenhaus.
  • Wartezeiten

    Achten Sie darauf, dass der Wunschtarif keine Wartezeiten vorsieht, wenn Ihnen dieses Merkmal wichtig ist. Üblich ist eine Wartezeit von 3 Monaten. Manche Krankenhauszusatzversicherungen veranschlagen längere Wartezeiten von 8 Monaten für Entbindungen oder Psychotherapien.
  • Nachträgliche Anzeige des Krankenhausaufenthaltes

    Die meisten stationären Zusatzversicherungen haben diesbezüglich eine kundenfreundliche Regelung getroffen. Die Versicherer verzichten dabei darauf, dass eine Krankenhausbehandlung innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden muss.
  • Weltweite Kostenübernahme

    Eine Krankenhaus Zusatz Versicherung leistet nicht weltweit, da sie an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden ist. Sie sollten daher für Auslandsreisen immer eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
  • Privatkliniken

    Der Aufenthalt in einer Privatklinik ohne Kassenzulassung ist häufig mit hohen Eigenleistungen verbunden. Die Versicherung zahlt hier oft nur den Teil, der über die eigentliche Kassenleistung hinausgehen würde. Unter Umständen tritt sie auch komplett von der Kostenerstattung zurück.

Weitere Tipps zur Krankenhauszusatzversicherung – für Ihre Gesundheit

Tipp 1: Frühzeitig eine Versicherung abschließen

Wer in jungen Jahren eine Zusatzversicherung abschließt, profitiert von geringen monatlichen Beiträgen. Zusätzlich sind Risikozuschläge oder eine Ablehnung aufgrund der Gesundheitsfragen bei jungen und gesunden Menschen unwahrscheinlich.


Tipp 2: Wahlleistungen vereinbaren und freigeben lassen

Wahlleistungen im Krankenhaus gehen über den medizinisch notwendigen Rahmen hinaus. Der Patient nimmt diese aus eigener Entscheidung in Anspruch. Er geht mit dem Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung ein und erhält deshalb eine private Rechnung, die bei der Zusatzversicherung eingereicht werden muss. Um nicht trotz einer Krankenhauszusatzversicherung auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Sie folgende Vorgehensweise beachten:


  • Lassen Sie sich über die anfallenden Kosten und Gebühren durch die zusätzlichen Leistungen genau aufklären. Geschieht dies nicht, müssen Sie die Kosten selber tragen.
  • Die Wahlleistungsvereinbarung muss schriftlich erfolgen
  • Die Vereinbarung muss vor Erbringung der Leistung unterschrieben werden
  • Jede einzelne Wahlleistung muss detailliert beschrieben, mit Kosten und mit einem Hinweis auf die richtige GOÄ-Ziffer versehen werden
  • Der behandelnde Arzt und die Vertreter des Arztes müssen benannt werden
  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass die wahlärztliche Leistung von allen an der Behandlung beteiligten, abrechnungsberechtigten Ärzten erbracht werden kann.

Tipp 3: Wenn ein Krankenhausaufenthalt geplant ist

Kennen Sie den Zeitpunkt Ihrer Einweisung im Voraus, sollten Sie die gewünschten Wahlleistungen vorab bei Ihrem Versicherer einreichen und bestätigen lassen. Gerade dann, wenn Ihr Wunschkrankenhaus einen erhöhten Pflegesatz hat, können Sie sonst auf Kosten sitzen bleiben.


Tipp 4: Wenn die Versicherung nicht zahlen will

Leider kommt es manchmal vor, dass sich Versicherer und Krankenhaus über die geleisteten Behandlungen und die damit verbundenen Kosten streiten. In diesem Fall ist als Versicherter oftmals nicht erkennbar, ob die Kritik an der Rechnungsstellung oder den durchgeführten Behandlungen berechtigt ist. Zwei Dinge sollten Sie in diesem Fall beachten:


  • Zahlen Sie nur die Beträge an das Krankenhaus, die Sie bereits von der Versicherung erstattet bekommen haben.
  • Versuchen Sie eine Kommunikation zwischen der Rechnungsstelle und der Versicherung herzustellen. In diesem Fall werden sich die beiden Parteien einigen und Sie müssen sich als Laie nicht damit beschäftigen.

Tipp 5: Zusatzversicherung statt privater Vollversicherung

Wenn Sie eigentlich in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln könnten, aber aus Kostengründen lieber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, haben Sie durch diese Absicherung eine Möglichkeit, sich dennoch im Krankenhaus als Privatpatient behandeln zu lassen. Nutzen Sie die Unterbringung im Einzelzimmer und die Vorzüge der Chefarztbehandlung!

Leistungen des DRG Fallpauschalen Systems und GOÄ

DRG Fallpauschale - Seit dem 01. Januar 2004 werden in den deutschen Krankenhäusern die Abrechnungen nach dem DRG (Diagnosis Related Group) Fallpauschalen System vorgenommen. Dieses Abrechnungssystem nutzt die Krankenversicherung, um die Behandlungen transparenter zu machen. Ein weiterer Effekt ist, dass die Abrechnung erleichtert wird, da die Kosten für dieselbe Behandlung in ganz Deutschland nun gleich hoch sind.

Basierend auf der Diagnose gibt es verschiedene Vergütungssätze.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Beträge der DRG.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Arzthonorare bei stationärer Behandlung in den allgemeinen Krankenhausleistungen bereits enthalten.


Bei privat Zusatzversicherten berechnen die Heilbehandler ihr Honorar für die von ihnen erbrachten Wahlleistungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte


Im Rahmen der gültigen GOÄ bedeutet:

  • Bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • Bis zum 2,3-fachen Satz für persönliche ärztliche Leistungen. Bei einer ausreichend medizinischen Begründung können sich die Sätze auf das 3,5-fache erhöhen (Höchstsatz)

Die Tarifbedingungen einzelner stationärer Zusatzversicherungen können vorsehen, dass Leistungen bei entsprechender Begründung sogar über diese Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet werden.

Die Bundesärztekammer stellt Informationen zu der GOÄ zur Verfügung.

Die einzige Medizinergruppe, die mit entsprechender Begründung auch über den Höchstsatz hinaus abrechnen darf, ist die Gruppe der Chefärzte. Wenn Sie also die stationären Wahlleistungen mit einschließen wollen, empfiehlt es sich darauf zu achten, dass der von Ihnen gewählte Tarif gegebenenfalls auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet.


Wichtig: Chefärztliche Leistungen und andere Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist der Patient vorher über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen zu unterrichten. Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen.

Absicherung durch Krankenzusatzversicherungen ist wichtig

Private Krankenzusatzversicherungen werden immer wichtiger und stehen auf den Wunschlisten vieler Verbraucher. Die Erstattungsleistungen der Krankenkassen sinken oder werden ganz gestrichen. Dieses Vorgehen ist in nahezu jedem Segment der Gesundheitsleitungen der gesetzlichen Krankenkassen zu beobachten.


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