uniVersa Versicherung uni-med A Komfort - Ambulanter Tarif - Heilpraktiker Zusatzversicherung
 
0551 900 378 612
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Zusatzversicherung Heilpraktiker > Tarif >  Tarifinfo Ambulant
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

uniVersa Versicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif uniVersa Versicherung uni-med A Komfort

"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Der Tarif uni-med A Komfort der Universa erstattet 50 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 50 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 50 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, innerhalb von zwei Kalenderjahren bis 600 EUR Rechnungbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 300 EUR in zwei Kalenderjahren.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen.

Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 200 EUR erstattet. Für Lasik- OP u.ä. werden pro Auge zwischen 250 und 500 EUR erstattet.

Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden innerhalb von 24 Monaten bis zu 125 EUR erstattet.


uniVersa Versicherung

uniVersa Versicherung uni-med A Komfort
 


uniVersa Versicherung uni-med A Komfort - jetzt diese Heilpraktiker Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


Jetzt vergleichen


Kurzübersicht - Tarif uniVersa Versicherung uni-med A Komfort

3 Monate, keine bei Unfall
Konstante Beiträge im Alter?Steigend, da ohne Alterssparanteil
BesonderheitenJa
Erstattung für Alternativmedizin600 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?Ja
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen?Nicht erforderlich
VorsorgeuntersuchungenJa, bis 125 EUR / 2 Kalenderjahre
SchutzimpfungenJa, bis 125 EUR / 2 Kalenderjahre
PräventivmaßnahmenNein
ZuzahlungenNein
Med. Behandlung im Ausland?Nein
HörgeräteNein
TCMJa
HeilpraktikerbehandlungJa, 50 %
Arzneimittel vom HeilpraktikerJa, 50 %
Heilmittel vom HeilpraktikerJa, 50 %
Osteopathische LeistungenJa, 50 % (erweiterter Kreis der Leistungserbringer)
Psychotherapeutische LeistungenNein
Höchstsatz GebührenverzeichnisJa
TeilheilpraktikerJa
Brillen und KontaktlinsenJa, 200 EUR / 2 Kalenderjahre
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an?Ja
GlaukomvorsorgeJa
Sonnenbrille mit StärkengläserJa, auch ohne med. Begründung
Lasik OPJa, 250 EUR pro Auge nach 2. VJ oder 500 EUR pro Auge nach 4. VJ
SehschärfenänderungNein
Mehrbeitrag für Brillenträger?Nein
Stiftung Warentest (Finanztest)"Befriedigend (3,2)"
Mindestversicherungsdauer2 Jahre
Kündigungsfristen3 Monate
Wechsel GKVKeine Auswirkung
Statuswechsel GKVKeine Auswirkung
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Weltweiter Versicherungsschutz?Nein
Tarife mit Gesundheitsfragen?Ja
Kinder unter 18?Ja
Sicher versichert?Ja
GesundheitsfragenJa, Gesundheitsfragen
Versichertenkarte (Chipkarte)Nein
Leistungsanspruch ab?3 Monate
Leistungsanspruch ab?8 Monate
Erlass WartezeitenJa
Arzt für NaturheilverfahrenJa, 50 %
Arzneimittel vom ArztJa, 50 %
Heilmittel vom ArztJa, 50 %
Höchstsatz HufelandverzeichnisJa


Wir haben in unserem Onlinerechner den Heilpraktiker Tarif der uniVersa Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung der uniVersa Versicherung können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs uniVersa Versicherung uni-med A Komfort zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten im Detail - Tarif uniVersa Versicherung uni-med A Komfort









Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Universa bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.



Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?




Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?




Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?




Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?




Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?




Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?




Verfügt der Tarif über Besonderheiten?




Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?




Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 15., 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55., und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor. 

Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Voraussetzung hierfür ist, dass die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet wird. 



Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

50 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahre werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 600 EUR.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.



Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort erstatett 100 % für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, zusammen mit den Kosten für Schutzimpfungen bis 125 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.


Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort erstatett 100 % für ärztliche Schutzimpfungen, zusammen mit den Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bis 125 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?

Nein, der Tarif uni-med A Komfort leistet nicht für Präventvmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.

Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?

Nein, der Tarif uni-med A Komfort leistet nicht für Zuzahlungen.

Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?

Nein, der Tarif uni-med A Komfort leistet nicht für Heilbehandlungen während Auslandsreisen.

Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?

Nein, der Tarif uni-med A Komfort leistet nicht für Hörgeräte.

Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort leistet auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen




Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?




Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?




Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

50 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

50 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

50 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

50 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.

Die Universa leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer.
In diesem Fall muss die osteopathische Behandlung von einem Arzt auf Privatrezept verordnet werden. Die Leistung selbst muss qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Arzt, einem Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt werden, die Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sind oder eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitrtitt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.



Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

Keine, der Tarif uni-med A Komfort leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der Universa im Tarif uni-med A Komfort nicht erstattet.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.



Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?




Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?




Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?




Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?




Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?




Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt verordneten Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Kalenderjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 200 EUR zu 100 % erstattet.

Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, die 200 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort erstattet 100 %, bis 125 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren für ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Es gibt keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog, daher können Sie auch augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.

Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?

Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z.B. Pilot o.ä. notwendig.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort leistet für LASIK-Maßnahmen 100 %, bis 250 EUR pro Auge nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres. Wenn Sie die Leistung erst nach Ablauf des 4. Versicherungsjahres in Anspruch nehmen, erstattet der Tarif 100%, bis 500 EUR pro Auge. Der Leistungsanspruch besteht einmal während der gesamten Versicherungsdauer.



Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?

Nein, eine innerhalb der 2 Jahre auftretende  Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.

Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?

Nein, im Tarif uni-med A Komfort der Universa wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.

Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?

"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.



Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Universa auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes


Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Universa.

Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Universa bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate, gilt aber nur für psychotherapeutische Leistungen und Entbindungen.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.

Es ist das Formular der Universa zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

50 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

50 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

50 % des Rechnungsbetrags für die vom Heilpraktiker verordneten Heilmittel, wie z.B. Massagen.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif uni-med A Komfort leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.


Tarife der Heilpraktiker Zusatzversicherung jetzt direkt vergleichen ...


Zum Onlinerechner

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 612
Kontakt
Newsportal