ARAG Versicherung Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarif ARAG Versicherung 483
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der ARAG Tarif 483 leistet leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 330 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 36 Monaten.
Der Tarif ARAG 483 erstattet zusätzlich 90 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
ARAG Versicherung 483 |
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Kurzübersicht - Tarif ARAG Versicherung 483
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | 2.250 EUR / 2 Kalenderjahren |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Ja |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich |
Schutzimpfungen | Nein |
Hörgeräte | Nein |
Vorsorgeuntersuchungen | Nein |
Präventivmaßnahmen | Nein |
Zuzahlungen | Ja, 100 % |
Med. Behandlung im Ausland? | Ja |
Heilpraktikerbehandlung | Ja, 90 % |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Ja, 90 % |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Ja, 90 % |
Osteopathische Leistungen | Ja, 90 % |
Psychotherapeutische Leistungen | Nein |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Ja |
Teilheilpraktiker | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja, mit med. Begründung |
Lasik OP | Ja, einmalig 1.000 EUR (nach 36 Monaten) |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 330 EUR / 36 Monate |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Ja |
Glaukomvorsorge | Nein |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | "Gut (1,9)" |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein, nur Auslandsreisekrankenversicherung weltweit |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate |
Leistungsanspruch ab? | 8 Monate, nur für Psychotherapie u. Entbindung |
Erlass Wartezeiten | Ja |
Arzt für Naturheilverfahren | Ja, 90 % |
Arzneimittel vom Arzt | Ja, 90 % |
Heilmittel vom Arzt | Ja, 90 % |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Ja |
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Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen
umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Ambulanten Zusatzversicherung
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG Versicherung 483
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
90 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 2.250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif 483 leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Nein, der Tarif ARAG 483 leistet nicht für Schutzimpfungen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Nein, der Tarif ARAG 483 leistet nicht für Hörgeräte.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Nein, der Tarif ARAG 483 leistet generell nicht für Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Nein, der Tarif ARAG 483 leistet nicht für Präventivmaßnahmen wie Ernährungs- oder Sportkurse.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Ja, 100 % Erstattung erfolgen für die im Rahmen des Leistungskataloges der
gesetzlichen Krankenkassen festgesetzten Zuzahlungsbeträge (außer für
Sehhilfen), bei Vorlage einer Kopie der ärztl. Verordnung mit
Zuzahlungsbeleg.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Ja, der Tarif ARAG 483 leistet bei einem im Ausland akut eintretenden
Versicherungsfall für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie zahnärztliche Notversorgung.
Die
Tarifleistung umfasst nicht den vollen Versicherungsschutz einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen daher für
berufliche und private Reisen eine separate
Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
90 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
90 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
90 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
90 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern
35.1 bis 35.6 Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif 483 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen
19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der ARAG im Tarif 483 nicht erstattet.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif 483 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die begründende Diagnose für die Tönung der Gläser muss vom Augenarzt auf dem Rezept angegeben werden, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Ja, nach Ablauf von 36 Monaten nach Beginn der Versicherung im Tarif 483 besteht während der gesamten Vertragslaufzeit ein einmaliger Anspruch auf Erstattungsleistungen in Höhe von 1.000 EUR für die ggf. auch nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Aufwendungen für eine brechkraftverändernde Augenoperation ( auch Laseroperation ).
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden bei Erwachsenen innerhalb von jeweils 36 Monaten bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 330 EUR zu 100 % erstattet.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr maximal 165 EUR. Eine Sehschärfenänderung um minimal 0,5 Dioptrien löst für Personen unter 20 Jahren einen zusätzlichen Anspruch aus. Ohne Sehschärfenänderung entsteht ein neuer Anspruch frühestens nach Ablauf von 36 Monaten. Einmal während der gesamten Vertragslaufzeit besteht zusätzlich ein Anspruch auf 1.000 EUR Zuschuss zu einer brechkraftverändernden Augenoperation / Laser-OP.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, die 330 EUR bzw. 165 EUR für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Nein, der Tarif ARAG 483 leistet nicht für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Erwachsene ab dem 20. Lebensjahr: Nein, die Versicherungsleistung in Höhe von 330,- € kann alle 36 Monate in Anspruch genommen werden. Eine innerhalb dieses Zeitraums eintretende Sehschärfenänderung löst keinen zusätzlichen Leistungsanspruch aus.
Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr: Ja, eine Sehschärfenänderung um mindestens 0.5 Dioptrien löst bei Kindern und Jugendlichen einen neuen Leistungsanspruch über 165,- € aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Nein, im Tarif 483 der ARAG wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die ARAG.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die allgemeine Wartezeit für alle Behandlungsleistungen beträgt 3 Monate.
Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindungen.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Ja, ein Erlass der allgemeinen und besonderen Wartezeit kann durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beantragt werden.
Es ist das Formular der ARAG zu verwenden. Die Kosten für die umfassende ärztliche Untersuchung, inkl. Blut und Laborwerten betragen ca. 120 EUR und sind vom Antragsteller zu tragen, ungeachtet dessen, ob der Antrag angenommen wird oder nicht. Bitte setzen Sie diese Summe in Relation zu den Monatsbeiträgen, die Sie sonst innerhalb der dreimonatigen Wartezeit entrichten.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
90 % für die Heilbehandlung durch Ärzte nach dem
Hufelandverzeichnis.
ACHTUNG : Die Behandlungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung erbracht werden wie z.B. Arzt für Naturheilverfahren, Akupunktur oder Homöopathie. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen, dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der ARAG geforderte Zusatzbezeichnung führt,
andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet. Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
90 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
90 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif 483 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.