Die AXA ist seit 1994 in Deutschland auf dem Markt. Die Französische Versicherung geht auf die 1816 gegründete Ancienne Mutuelle zurück. 1997 wurde in Deutschland die Kölner Colonia übernommen, deren Historie bis 1839 zurück reicht. Der Weltkonzern ist in 56 Ländern aktiv, hat 216.000 Beschäftigte und 96 Millionen Kunden.
In allen Versicherungsbereichen kann die AXA den Kunden Tarife bieten, die Ambulante Zusatzversicherung wird von uns in drei Tarifvarianten verglichen: AXA MED, AXA MED Komfort-U und AXA MED Komfort Start-U.
Was leistet der Tarif?
Heilpraktiker | 80 % Kostenübernahme | |
Arzt für Naturheilverfahren |
80 % Kostenübernahme | |
Leistungsumfang | ambulante Behandlungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie für vom Heilpraktiker erbrachte, nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z.B. Massagen | |
Erstattungshöhe | Der Tarif leistet bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für im Hufelandverzeichnis aufgeführte Therapieformen. | |
Leistungshöhe | Bis 500 EUR innerhalb eines Versicherungsjahres. | |
Sehhilfen | 80 % des Rechnungsbetrages, bis 130 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren. | |
Psychotherapie | Der Tarif leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. | |
Wartezeit | Keine Wartezeiten, die Leistungen stehen Ihnen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. | |
Zusatzleistungen | Auslandsreise-Krankenversicherung: Die AXA erstattet 100 % der verbleibenden Kosten einer unfall- oder krankheitsbedingt medizinisch notwendigen Heilbehandlung und schmerzstillender Zahnbehandlung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von max. 42 Tagen. Auslandsrücktransport: 100 % Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen und von der AXA organisierten oder zuvor zugesagten Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person (innerhalb Europas bis 5.000 EUR, außerhalb Europas bis 10.000 EUR). Überführung aus dem Ausland: Kostenerstattung für eine mit der AXA abgestimmte Überführung aus Europa bis 5.000 EUR, aus dem übrigen Ausland bis 10.000 EUR. |
Der AXA Tarif EG 080 erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach GOÄ bis 625 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR pro Versicherungsjahr.
Ärzte müssen die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren führen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 130 EUR erstattet.
Was leistet der Tarif?
"Gut (2,1)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der AXA Tarif MED Komfort-U erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach GOÄ bis 2.500 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Ärzte müssen die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren führen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.
Was leistet der Tarif?
"Gut (2,1)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der AXA Tarif MED Komfort Start-U erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach GOÄ bis 2.500 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Ärzte müssen die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren führen und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.