Münchener Verein Brillen Zusatzversicherung Tarif Münchener Verein 173 + 172
Der Tarif 173 des Münchener Verein erstattet 100 % für
Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für
Monats- oder Tageslinsen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis
zu 400 EUR erstattet.
Der Tarif leistet auch für ( LASIK, LASEK ) Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur bis zu 800 EUR pro Auge.
Zusätzlich werden innerhalb von 2 Versicherungsjahren bis zu 800 EUR für sonstige Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte erstattet.
Der Tarif 172 leistet 100 % für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis
zu 1.000 EUR erstattet.

Münchener Verein 173 + 172 |
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Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 173 + 172
| Keine Wartezeit |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Besonderheiten | Ja |
Erstattung für Alternativmedizin | Keine Leistung |
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an? | Keine Leistung |
Vorleistung Ihrer Gesetzlichen? | Nicht erforderlich (Ausnahme: Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte) |
Vorsorgeuntersuchungen | Ja, bis 1.000 EUR / 2 Versicherungsjahre |
Schutzimpfungen | Ja, bis 1.000 EUR / 2 Versicherungsjahre |
Präventivmaßnahmen | Ja, bis 100 EUR / 24 Monate |
Zuzahlungen | Nein |
Med. Behandlung im Ausland? | Nein |
Hörgeräte | Ja, bis 800 EUR / 24 Monate |
Heilpraktikerbehandlung | Nein |
Arzneimittel vom Heilpraktiker | Nein |
Heilmittel vom Heilpraktiker | Nein |
Osteopathische Leistungen | Nein |
Psychotherapeutische Leistungen | Nein |
Höchstsatz Gebührenverzeichnis | Nein |
Teilheilpraktiker | Nein |
Brillen und Kontaktlinsen | Ja, 400 EUR / 2 Versicherungsjahre |
Volle Sehhilfenleistung von Anfang an? | Nein, 240 EUR / erste 12 Monate |
Glaukomvorsorge | Ja |
Sonnenbrille mit Stärkengläser | Ja |
Lasik OP | Ja, 800 EUR pro Auge (erneuter Anspruch nach 5 Jahren) |
Sehschärfenänderung | Nein |
Mehrbeitrag für Brillenträger? | Nein |
Stiftung Warentest (Finanztest) | Der Tarif wurde nicht getestet |
Mindestversicherungsdauer | 2 Jahre |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Wechsel GKV | Keine Auswirkung |
Statuswechsel GKV | Keine Auswirkung |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Nein |
Tarife mit Gesundheitsfragen? | Ja |
Kinder unter 18? | Ja |
Sicher versichert? | Ja, sofort |
Gesundheitsfragen | Ja, Gesundheitsfragen |
Versichertenkarte (Chipkarte) | Nein |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Leistungsanspruch ab? | Keine Wartezeit |
Erlass Wartezeiten | Keine Wartezeit |
Arzt für Naturheilverfahren | Nein |
Arzneimittel vom Arzt | Nein |
Heilmittel vom Arzt | Nein |
Höchstsatz Hufelandverzeichnis | Nein |
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Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 173 + 172
Nein, im Tarif Münchener Verein 172+ 173 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Leistet der Tarif auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für eine Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Osteoporose-Vorsorge?
Leistet der Tarif auch für Maßnahmen zur Überprüfung der Lungenfunktion?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Früherkennung einer Demenz?
Leistet der Tarif auch für einen großen, erweiterten Gesundheits-Check?
Leistet der Tarif auch für ergänzende Ultraschalluntersuchungen?
Leistet der Tarif auch für einen HIV-Test?
Leistet der Tarif auch für eine Sporttauglichkeitsuntersuchung?
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Erstattet die Versicherung die ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung?
Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?
Der Tarif ist mit
Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, bei Rechnungen für Sehhilfen für Kinder unter 14 Jahren muss auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Keine, der Tarif 173 + 172 des Münchener Verein leistet
generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die
ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, der Tarif 173 + 172 des Münchener Verein leistet
generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die
ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen und gar nicht für eine LASIK-OP.
Wenn Sie aber den Zuschuss für Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte oder für Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich.
Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden?
Ja, der Tarif Münchener Verein 173 + 172 erstattet 100 %, bis 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Malariaprophylaxe (Impfberatung, Impfung, Impfstoffe).
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Ja, der Tarif Münchener Verein 173 + 172 erstattet 100
%, bis 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden
Versicherungsjahren für Schutzimpfungen,
Malariaprophylaxe (Impfberatung, Impfung, Impfstoffe) und Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Ja, der Tarif 172+173 leistet für Präventivmaßnahmen, sofern sich die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls daran beteiligt. Dazu zählen z.B. Stressbewältigungs- und Entspannungskurse, Erhährungsberatung und Raucherentwöhnung bis zu 100 EUR in 24 Monaten.
Leistet der Tarif auch für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Heil-, Hilfsmittel usw.?
Nein, der Tarif 172+173 leistet generell nicht für Zuzahlungen.
Leistet der Tarif auch bei medizinischen Behandungen im Ausland?
Nein, der Tarif 172+173 leistet nicht für medizinische Behandlungen während Auslandsreisen.
Werden auch die Kosten für ein Hörgerät mit übernommen?
Ja, der Tarifbaustein 173 übernimmt nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse 100 % der verbleibenden, erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel, dazu zählen auch Hörgeräte. Erstattet werden bis zu 800 EUR innerhalb von 24 Monaten.
Es gilt die generelle Erstattungsbegrenzung von 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren.
Leistet der Tarif auch für traditionelle Chinesische Medizin (TCM)?
Höhe der Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Schutzimpfungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Sportkurse usw.)?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Keine, der Tarif 172+173 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der Tarif 172+173 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Nein, der Tarif 172 + 173 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Leistet der Tarif auch für empfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene augenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für empfohlene ohrenärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für eine große, erweiterte Krebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung?
Leistet der Tarif auch für empfohlene hautärztliche Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif für den Helicobacter-Pylori-Test?
Leistet der Tarif für Mammographie- oder Ultraschalluntersuchungen zur Brustkrebsvorsorge?
Leistet der Tarif auch für empfohlene Untersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden?
Leistet der Tarif auch für Prostata-Vorsorge (PSA-Test)?
Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?
Ja, die Aufwendungen für die von einem Augenarzt oder Optikermeister verordneten Sehhilfen werden innerhalb von jeweils 2 Versicherungsjahren bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 400 EUR zu 100 % erstattet.
Steht die Leistung für Sehhilfen von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, es gibt eine anfängliche Leistungsbegrenzung. Der Tarifbaustein 173 erstattet insgesamt für Sehhilfen, Lasik-OP und Hilfmittel bis zu 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren. Kinder und Jugendliche haben den selben Leistungsanspruch wie Erwachsene. Ab dem dritten Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung.
Leistet der Tarif auch für Glaukomvorsorgeuntersuchungen?
Ja, der Tarif 172+173 leistet auch für Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Leistet der Tarif auch für eine Sonnenbrille mit Stärkengläsern?
Ja, die Versicherungsleistung für Sehhilfen gilt auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke. Der Bedarf für die Tönung der Gläser muss nicht gesondert begründet oder belegt werden. Kein medizinischer Nachweis, z.B. hohe Lichtempfindlichkeit oder beruflicher Nachweis, z. B. Pilot o.ä. notwendig.
Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik OP vor?
Ja, der Tarifbaustein 173 leistet für refraktive Chirurgie, z.B. LASIK, LASEK und Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse. Erstattungsfähig sind ärztliche Leistungen, verordnete Arznei- und Verbandmittel und eingesetzte Implantate, z.B. Intraokularlinsen. Erstattet werden 100 % bis 800 EUR pro Auge. Ein erneuter Anspruch entsteht nach Ablauf von 5 Jahren.
Es gilt die generelle Erstattungsbegrenzung von 240 EUR im ersten und 480 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren.
Führt eine Sehschärfenänderung zu einem neuen Leistungsanspruch?
Nein, eine innerhalb der 2 Jahre auftretende Sehschärfenänderung löst keinen neuen Leistungsanspruch aus.
Wird ein Beitragszuschlag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillenträger ist?
Nein, im Tarif 173 wird kein Zusatzbeitrag erhoben, wenn der Antragsteller bereits Brillen oder Kontaktlinsen trägt.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
Der Tarif wurde nicht getestet.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechnten Heilbehandlungen.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die
Gesundheitsfragen ansehen.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an den Münchener Verein.
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif 172+173 des Münchener Vereins sieht keine Wartezeiten vor.
Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?
Der Tarif 172+173 des Münchener Vereins sieht keine Wartezeiten vor.
Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?
Nicht nötig, da der Tarif keine Wartezeiten vorsieht.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der Tarif 172+173 leistet generell nicht für naturheilkundliche ärztliche Behandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Keine
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der Tarif 172+173 leistet generell nicht für naturheilkundiche ärztliche Behandlungen.