Die Prüfung der Invalidität und die Bestimmung des Invaliditätsgrades wird, durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt, vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen neutralen Gutachter für die private Unfallversicherung.
Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird mit Hilfe einer Gliedertaxe bestimmt. Einige Gesellschaften bieten gegen Mehrbeitrag die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe, für manche Berufsgruppen wie z.B. Chirurgen auch spezielle Gliedertaxen, an.
Folgende Invaliditätsgrade können wegen Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen bestimmt werden. Für die Versicherer besteht jedoch auch die Möglichkeit abweichende Regelungen zu treffen.
Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechend der Prozentsatz anteilmäßig.