Günstig und leistungsstark absichern – Risikolebensversicherung im Vergleich
Schützen Sie Ihre Familie, Lebenspartner oder Geschäftspartner vor finanziellen Problemen, die durch einen plötzlichen Todesfall entstehen.
Hier sind die wichtigsten Merkmale für dieses Spezialangebot:
1. Keine Gesundheitsfragen
2. Zwei Auszahlungsoptionen
3. Garantierte Kapitalbildung
Vorteile dieser Todesfallabsicherung:
Diese Kombination bietet Ihnen eine umfassende Absicherung und eine attraktive Möglichkeit der Vorsorge mit einer Kapitalbildung.
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Die Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigsten finanziellen Absicherungen. Sie ist eine Vorsorge für einen plötzlichen Todesfall und kompensiert auf vielfältige Weise das finanzielle Auskommen der Hinterbliebenen. Im Todesfall wird die vereinbarte Todesfallsumme den Hinterbliebenen ausgezahlt.
Die Höhe der Todesfallsumme kann frei bestimmt werden. Zur langfristigen Absicherung der Familie empfiehlt sich das 3 - 5fache des Brutto-Jahreseinkommens.
Sollen hingegen nur die Kosten, die durch einen Todesfall entstehen abgesichert werden, bietet sich eine Sterbegeldversicherung an. Diese fängt z. B. die Beerdigungskosten für Angehörige auf.
Das besondere an vielen Policen der Risikolebensversicherung ist ihre Fähigkeit, sich den Bedürfnissen Ihrer Versicherten anzupassen. Ganz flexibel lässt sich regelmäßig die Versicherungssumme nach oben oder unten korrigieren.
Wichtig ist es dabei darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie festgeschrieben steht und wie diese ausgestaltet ist. Eine Korrektur nach oben ist oft an Ereignisse geknüpft. Dazu gehört eine Hochzeit, die Geburt bzw. Adoption eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie. Die Nachversicherung erfolgt dann ohne erneute Risikoprüfung, ist aber nicht in jeder Höhe möglich. Die Laufzeit der Risikolebensversicherung lässt sich jedoch nicht ändern.
Wichtig: Sollte innerhalb von 3 Jahren nach der Nachversicherung – also einer Erhöhung der Todesfallleistung eine Selbsttötung erfolgen, muss nachgewiesen werden, dass dies aus einer krankhaften Geistesstörung ohne freien Willen erfolgte.
Das Gleiche gilt auch bei einem Neuabschluss einer Risikolebensversicherung – zwischen Erstbeitrag und Selbsttötung müssen auch hier 3 Jahre vergangen sein.
Da die Risikolebensversicherung verschiedene Aufgaben erfüllen kann, wird sie auch in unterschiedlichen Arten angeboten.
Alle Formen der Risikolebensversicherung können als Single- bzw. Partnervertrag abgeschlossen werden. Bei Partnerverträgen wird die Versicherungssumme ausgezahlt, wenn einer der beiden Versicherungsnehmer verstirbt.
Einzelverträge haben jedoch gewisse Vorteile. So können die Laufzeit und die Todesfallsumme flexibel dem jeweiligen Status angepasst werden.
Die Versicherungsgesellschaften führen bei Antragsstellung eine Risikoprüfung durch. Meist sind das einfache Fragen nach Beruf und Freizeitaktivitäten.
Auch die Gesundheitsfragen gestalten sich recht einfach. Gefragt wird hier oft danach, ob Sie rauchen, regelmäßig Alkohol trinken, ob Sie chronische Krankheiten haben oder bestimmte Kinderkrankheiten hatten oder ob Sie an psychischen Erkrankungen leiden.
Ab höheren Versicherungssummen verlangen viele Versicherer auch ein begleitendes ärztliches Zeugnis.
Die Beantwortung der Fragen sollten Sie wahrheitsgemäß durchführen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Eine Risikolebensversicherung können Sie jederzeit, jedoch abhängig von Ihrer Zahlweise kündigen. Zahlen Sie beispielsweise monatlich für die Absicherung des Risikos, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Genaue Kündigungsbedingungen entnehmen Sie Ihrem Vertrag.
Alternativ können Sie auch die Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen oder auch die Versicherungssumme herabsetzen, was Ihren Beitrag entsprechend sinken lässt.
Achtung: Die Risikolebensversicherung ist eine Risiko-Absicherung, das bedeutet, dass Sie für das Versprechen des Versicherers zahlen, im Todesfall eine festgesetzte Summe auszuzahlen.
Sie ist daher keine Kapitalversicherung, die Sie zum Ansparen benutzen können – daher sind auch die Beiträge deutlich günstiger als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.
Innerhalb der ersten 10 Jahre, spätestens zum Ende des 10. Jahres der Laufzeit können Sie Ihre Risikolebensversicherung auch in eine Kapitallebensversicherung umwandeln lassen, statt diese zu kündigen.
Die Beitragshöhe der umgetauschten Lebensversicherung richtet sich nach dem Alter der versicherten Person.
Sofern Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung mit einschließen möchten, kann es sein, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Ein evtl. vorhandener Zeitwert der Risikolebensversicherung wird ungekürzt auf die neue Versicherung angerechnet.
Hier ist es aber wichtig zu vergleichen, ob die daraus entstehende Lebensversicherung nicht auch zu günstigeren Konditionen zu haben ist.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer bzw. an die Erben.
Wird bei Abschluss der Versicherung oder während der Vertragslaufzeit eine bezugsberechtigte Person genannt, erfolgt die Auszahlung an diese Person.
Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein unwiderrufliches Bezugsrecht festzulegen. Sie erhalten dann seitens der Versicherungsgesellschaft eine Bestätigung, dass eine Änderung der Bezugsberechtigung nur mit Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten möglich ist.
Das Recht aus Ihrer Risikolebensversicherung kann Ihrerseits auch verpfändet oder abgetreten werden (z. B. zur Finanzierung einer Immobilie). Dies muss der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft schriftlich erklären.