Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung werden die einzelnen Leistungsarten in Vertragsarten und diese in Paketlösungen kombiniert, so das jeder Interessent den persönlich benötigten Rechtsschutz findet.
Für die vier wichtigen Lebensbereiche
- Arbeit- und Beruf
- Privat
- Verkehr
- Miete, Wohnungs- und Grundstückseigentum
haben die Versicherer folgende Rechtsschutzversicherungen anzubieten:
- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)
- Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21.3 ARB)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB)
- Arbeits-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige (§ 23 ARB)
- Berufs Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine (§ 24 ARB)
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige (§ 25 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige (§ 26 ARB)
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz (§ 27 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige (§ 28 ARB)
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB)
Die Verträge können entweder nach Single- oder Familientarif, mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit sich umfassend über die Vertragsarten für die Rechtsschutzversicherung zu informieren. Fordern Sie dann kostenfrei und unverbindlich einen Versicherungsvergleich über die Rechtsschutzversicherung bei uns an.
In unseren Lexika & FAQ finden Sie weitere Informationen zu Vertragsarten und Rechtsschutzversicherung.