Was ist im Schadenfall zu tun?
Um im Schadenfall schnell zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung leistet, können Sie sich bei guten Rechtsschutzversicherern über eine Schadenhotline telefonisch beraten lassen. Dort wird zunächst geprüft ob der Versicherungsbeitrag gezahlt wurde, ob evtl. eine Wartezeit besteht, welche Leistungsarten Ihr Versicherungsvertrag beinhaltet etc. und erfahren dort, nach Schilderung des Schadens, ob hierfür Versicherungsschutz besteht.
Trifft dies zu, können Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden oder Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen bei der Suche nach einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt. Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, sollten Sie in jedem Fall Ihre Rechtsschutzversicherungs-Police mitnehmen.
Nach Schilderung des Sachverhalts wird sich Ihr Rechtsanwalt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen. Diese prüft ob Versicherungsschutz besteht und ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ist das der Fall, erteilt der Versicherer eine Kostendeckungszusage.
Im Falle eines Schadens hat der Versicherungsnehmer folgende Pflichten:
- Der Versicherer und der Rechtsanwalt müssen vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Schadenfalles informiert werden.
- Der Versicherungsnehmer muss Beweismittel angeben und auf Verlangen Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Der Versicherer muss auf Verlangen Auskunft über den Stand des Rechtsstreits erhalten.
- Der Versicherungsnehmer muss alles vermeiden, was zu einer Erhöhung der Kosten führen könnte.
Falls der Versicherer die Kosten nicht übernehmen will, haben Sie die Möglichkeit die Ablehnung gerichtlich prüfen zu lassen, wenn Sie diese für ungerechtfertigt halten.