Rechtsschutzversicherung - Prozesskosten
 
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Prozesskosten

Der Versicherer übernimmt, abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, die Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Gebührenordnung.


Rechtsanwaltsgebühren in Strafverfahren und Bußgeldsachen.


Die Gebührenhöhe richtet sich nach mehreren Kriterien, wie z.B. die Bedeutung der Angelegenheit, der Schwierigkeit und des Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Muss die Hauptverhandlung vertagt werden weil z.B. ein wichtiger Zeuge nicht erschienen ist, fallen für jeden Tag weitere Gebühren an.


  Vertretung nur im Vorverfahren: 1. In Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde 2. In Strafsachen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Vertretung nur in der Hauptverhandlung (Rechtsanwalt war nicht im Vorverfahren tätig) Vertretung im Vorverfahren und anschließender Hauptverhandlung
1. Instanz
Amtsgericht 25 - 325 Eur 50 - 650 Eur 75 - 975 Eur
Schöffengericht 25 - 325 Eur 50 - 650 Eur 75 - 975 Eur
Jugendkammer 30 - 380 Eur 60 - 7.650 Eur 90 - 1.140 Eur
Große Strafkammer 30 - 380 Eur 60 - 7.650 Eur 90 - 1.140 Eur
2. Instanz
Kleine Strafkammer   60 - 760 Eur  
Jugendkammer   60 - 760 Eur  
Große Strafkammer   60 - 760 Eur  
3. Instanz (Revision)
Oberlandesgericht   60 - 760 Eur  


Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren


Kosten im Fall des Unterliegens:
eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gerichtsgebühren


Streitwert in Eur 1. Instanz 1. Instanz und 2. Instanz 1. bis 3. Instanz
300,- 225,-    
1.500,- 825,- 1.839,-  
5.000,- 2.138,- 4.811,-  
20.000,- 4.643,- 9.576,-  
50.000,- 7.808,- 17.528,- 26.690,-
100.000,- 10.928,- 24.344,- 41.450,-
1.000.000,- 44.800,- 105.450,- 161.988,-

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