Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung
In erster Linie deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen können. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von den Tarifbestimmungen der einzelnen Versicherer.
Die grundlegenden Bestandteile des Leistungsumfangs sind:
Gebühren und Kosten:
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten gemäß Gebührenordnung für den eigenen Anwalt und auch die Gebühren des gegnerischen Anwalts im Falle des Unterliegens. Weiterhin werden auch Kosten der, vom Gericht beauftragten Sachverständigen und Gutachtern, sowie Zeugen- und Vollstreckungskosten und Gerichtskosten übernommen
Geltungsbereich:
- Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung ist Europa, die Kanaren, Madeira und die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Bei einigen wenigen Versicherern wird auch weltweiter Versicherungsschutz angeboten, der jedoch meistens mit niedrigeren Deckungssummen und zeitlich begrenzt besteht
- Für die Leistungsarten Sozialgerichtsrechtsschutz und Steuerrechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten Versicherungsschutz und auch der Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht deckt nur die Beratungskosten eines in Deutschland zugelassenen Anwalts.
Nebenklagekosten:
- Die Rechtsschutzversicherung trägt dann die Nebenklagekosten, wenn in einem Prozess gegen den Versicherungsnehmer die Hinterbliebenen als Nebenkläger auftreten und das Gericht dem Versicherungsnehmer die Kosten der Gegenseite auferlegt.
- Tritt der Versicherungsnehmer selbst aktiv als Nebenkläger auf, zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht.
Korrespondenzanwalt:
- Die zusätzlichen Kosten für einen Korrespondenzanwalt werden nur dann übernommen, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie entfernt vom nächsten Gericht wohnt.
- Bei den Sparten Straf- und Ordnungswidrigkeiten, Disziplinar- und Standesrechtsschutz besteht hingegen kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten eines Korrespondenzanwalts.
Strafkaution:
- Um der Inhaftierung des Versicherungsnehmers vorzubeugen werden ggf. auch Kautionszahlungen, in Form eines zinslosen Darlehens vorgenommen.
Gutachterkosten:
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten von Gutachtern und Sachverständigen nur wenn diese vom Gericht bestellt wurden. Ausnahmen bilden hier im Verkehrsbereich die Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Verfahren die den Kauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen behandeln. Hier werden auch die Kosten eines öffentlich bestellten Gutachters übernommen, wenn er vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde.
Ausland:
- Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen im bedingungsgemäßem Geltungsbereich bei der Auswahl eines dort ansässigen Anwalts Zusätzlich werden, wenn der Gerichtsort weiter als 100 km Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist, auch die Kosten eines Korrespondenzanwaltes getragen. Zusätzlich werden möglicherweise anfallende Reise- und Übersetzungskosten getragen.