Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Diese Versicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus-, Wohnungs-und Grundstückseigentümer oder als Mieter oder Pächter geltend machen müssen. Beachten Sie, dass beim Grundstücks- und Mietrechtsschutz die jeweils betreffende Eigenschaft gesondert zu versichern ist, also Selbstnutzung und/oder Vermietung.
Versicherungsschutz haben Sie jeweils in der Eigenschaft, die Sie im Antrag angeben ist.
Als Mieter haben Sie Rechtsschutz z.B.
- bei Mieterhöhungen
- bei Streit um die Betriebskosten, Mietvorauszahlungen
- bei Streit um Renovierungsumfänge
- bei Streit wegen Kündigung
als Vermieter:
- Ihr Mieter zahlt nicht mehr
- Ihr Mieter weigert sich, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen
Was ist nicht bei der Mieterrechtsschutz versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes,
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der Finanzierung der genannten Vorhaben,
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt,
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten