Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wenn Sie im privaten Bereich Ansprüche aus Verträgen geltend machen oder abwehren müssen, können Sie den Vertrags- und Sachenrechtsschutz in Anspruch nehmen. Hierbei geht es um Ansprüche die aus den Verträgen des täglichen Lebens hervorgehen können wie z.B.
- Werk- oder Reparaturverträge (z.B. der Trockner funktioniert trotz mehrmaliger Reparatur nicht und der Händler verweigert die Rücknahme des Gerätes.)
- Kaufverträge (die neu erworbene Digitalkamera funktioniert nicht)
- Darlehensverträge
- Reiseverträge
- Dienst- Beförderungsverträge
Der Versicherungsumfang in den einzelnen Vertragsarten im Vertragsrechtsschutz und Sachenrechtsschutz ist unterschiedlich.
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz im Privatbereich bezieht sich auch auf Auseinandersetzungen und Streitigkeiten die im Zusammenhang mit Versicherungen entstehen können. Eine Kostenübernahme bei Klagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer erfolgt hierbei jedoch nicht.
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz im Rahmen der Verkehrs-Rechtsschutz bezieht sich auf Auseinandersetzungen die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen entstehen, die bereits versichert, gemietet, geleast oder zum vorübergehendem Gebrauch gemietet sind.
Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte.