Arbeitsrechtsschutz
Der Arbeitsrechtsschutz ist für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) und auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) interessant.
Als Arbeitnehmer oder Angestellter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bietet der Arbeitsrechtsschutz im Falle von außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, Versicherungsschutz. Insbesondere dann, wenn Ihnen gekündigt wird hilft der Arbeitsrechtsschutz bei:
- bei Arbeitsentgeldfragen,
- Schadensersatzfragen,
- der Altersversorgung,
- der Zeugniserteilung
- dem Arbeitsschutz,
- oder bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in Bezug auf Streitigkeiten wegen der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall oder Beförderung.
- auch Streitigkeiten mit Kollegen, die Sie als Versicherungsnehmer haben, fallen auch teilweise unter den Arbeitsrechtsschutz.
Als Arbeitgeber bietet Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Versicherungsschutz wenn:
- Sie einen Mitarbeiter aufgrund seines unkorrekten Verhaltens gegenüber Kunden bereits mehrmals abgemahnt und ihm nun, da er sein Verhalten nicht geändert hat, gekündigt haben. Der Arbeitnehmer erhebt daraufhin Kündigungsschutzklage.
- Das von Ihnen ausgestellte Zeugnis für einen Mitarbeiter, der selbst gekündigt hat, entspricht nicht seinen Vorstellungen und er schaltet einen Rechtsanwalt ein.
Arbeitsgericht
Bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei die Kosten selbst. Das heißt, auch wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, müssen Sie die Kosten selbst (oder Ihre Rechtsschutzversicherung) tragen.
Diese Besonderheit bei Arbeitsgerichtsprozessen gilt, um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer nicht auch noch die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Verfahren aufzuerlegen.