Fahrerrechtsschutz
Der Versicherungsschutz:
Für die im Versicherungsvertrag genannte Person besteht bei dieser Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz.
Versichert ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer jedes Motorfahrzeuges und Anhängers zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Hierbei ist das Fahrzeug weder auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen, noch ist das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen auf ihren Namen versehen.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Der Versicherungsumfang:
Der Versicherungsumfang beinhaltet auch den Versicherungsschutz für die versicherte Person als
- Fußgänger
- Radfahrer
- Fahrgast
Bei der Fahrerrechtsschutzversicherung gibt es keine mitversicherten Personen. Mitfahrende Insassen, Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges können ebenfalls keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Besonderheiten:
- Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.
- Wenn auf die im Versicherungsvertrag genannte Person während der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug zugelassen wird, wandelt sich der Versicherungsschutz der Fahrer-Rechtsschutz in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.
Empfehlung:
Die Fahrer-Rechtsschutzversicherung kann für diejenigen empfohlen werden, die zwar einen Führerschein, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen und die beruflich oder privat oft mit geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen fahren.