Unisex-Tarife - private Krankenversicherung
Seit dem 21.12.2012 werden Tarife der privaten Krankenversicherung nur noch als Unisex-Tarife angeboten. Was bedeutet, dass Frauen und Männer statistisch nicht mehr unterschieden werden.
Vorher mussten Frauen mit deutlich höheren Prämien für die private Krankenversicherung rechnen. Die Europäische Gleichstellungsrichtlinie fordert die Einführung geschlechtsneutraler Berechnungsgrundlagen für Versicherungstarife, die seit dem 21.12.2012 gänzlich umgesetzt wurden.
Die neuen Berechnungsgrundlagen der Unisex-Tarife gelten ausschließlich für Neuverträge. Laufende Verträge sind nicht betroffen.
Was bedeuten Unisex-Tarife für die private Krankenversicherung?
Bisher war die private Krankenversicherung für Männer recht preisgünstig, da Frauen statistisch mehr Kosten für die Versicherer verursachen als Männer. Dies führte zu geschlechtsabhängigen Berechnungen der Tarife, welche mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum 21.12.2012 eingestellt wird.
Für Männer bedeutet das: Bei Neuabschlüssen sind die Tarife der PKV vergleichsweise teurer als vor der Einführung der Unisex-Tarife. Besteht Interesse an einer privaten Krankenversicherung, sollte vor der gesetzlich festgelegten Einführung der Unisex-Tarife geprüft werden, ob der Eintritt in die PKV stattfinden kann. Auch ein Tarifwechsel sollte vor dem Stichtag geprüft werden.
Für Frauen bedeutet das: Die private Krankenversicherung wird voraussichtlich günstiger sein als noch vor der Einführung der Unisex-Tarife. Auch hier gilt es zu prüfen, wie sich die Tarife preislich entwickeln werden. Als Vermittler helfen wir Ihnen gerne dabei. Ein Wechsel aus den alten Bisex-Tarifen in die neuen Unisex-Tarife wird erleichtert.
Grundsätzlich gilt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Unter anderem das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze oder eine Selbstständigkeit. Wechsel in die PKV