Leistungserbringung
Bezüglich der Leistungserbringung bei der privaten Krankenversicherung besteht ein entscheidender Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die GKV schließt zur Versorgung der Versicherten mit den Interessenverbänden der Ärzte, Apotheker und der Krankenheilanstalten etc. Verträge ab. Nach Vorlage der Versichertenkarte werden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen von den Mitgliedern der oben genannten Interessenverbände behandelt. Die finanzielle Gegenleistung aus diesen Verträgen erbringt die GKV an die entsprechenden kassenärztlichen Vereinigungen, die wiederum im Anschluss mit den bei Ihnen angeschlossenen Interessenmitgliedern abrechnen.
Bei der privaten Krankenversicherung ist der Versicherte selbst Vertragspartner des Arztes. Durch die Behandlung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten. Der Patient erhält entweder direkt von seinem Arzt oder, wenn dieser die Abrechnungsmodalitäten abgibt, von einer PVS ( Privat Verrechnungs Stelle ) eine Rechnung über die Leistungserbringung. Abhängig davon, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Eigenbeteiligung haben, können Sie Ihren Arzt direkt selbst bezahlen, oder Sie reichen die Rechnung zur Überprüfung und Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherer ein, warten den Geldeingang auf Ihrem Konto ab und begleichen die Arztrechnung erst im Anschluss.
Damit Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nicht erst mit größeren Summen in Vorleistung gehen müssen, erhalten Sie von Ihrem privaten Krankenversicherer eine Chip-Card, auf der alle Daten über den Versicherungsumfang wie Regelleistungen, Wahlleistungen , Zweibett- oder Einbettzimmer etc aufgeführt sind. Diese Karte enthält auch alle übrigen verwaltungsrelevanten Daten, so dass das Krankenhaus direkt mit Ihrem Versicherer die Leistungserbringung abrechnen kann.