Die stationären Leistungen
Unter stationäre Leistungen fallen alle Behandlungen die in einem Krankenhaus vorgenommen werden. Kann eine ambulante Behandlung und häusliche Krankenpflege keinen Behandlungserfolg garantieren, haben versicherte Anspruch auf stationäre Behandlung.
Je nach Tarif haben sie ferner die Möglichkeit zur ein- oder Zweibettwahl und/ oder der Behandlung durch einen Chefarzt. (Wahlleistung)
Die folgenden Leistungen werden bei einem stationären Aufenthalt vergütet:
- Krankentransporte Stationär
- Auslandsrücktransport
- Stationäre Psychotherapie
- Stationäre Kuren
- Allgemeine Krankenhausleistungen
- Wahlleistungen bei privatärztlicher Behandlung
- Arzthonorare stationär (GOÄ)
Die genannten Punkte sind in den allgemeinen Versicherungsbedingen AVB, MB/KK94 vorgesehen. Leistungsunterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.