FAQ Private Krankenversicherung - Häufig gestellte Fragen...
Wechsel in die private Krankenversicherung
Welcher Personenkreis kann sich privat versichern?
Als Angestellter oder Arbeiter können sie ab einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro (Stand 2024) in eine private Krankenversicherung wechseln. Bei der Beitragsberechnung werden auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Beamte können sich privat versichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind und für ihren Versicherungsschutz selbst sorgen müssen.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine gesetzliche KV kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem sie den Austritt erklärt haben. Sie sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.
Habe ich Wartezeiten für die private Krankenversicherung?
Die Versicherer sichern sich gegen das subjektive Risiko durch die Wartezeit ab, d.h. der Versicherungsnehmer soll keine Versicherung mit Blick auf anstehende umfangreiche Behandlungen abschließen. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie sowie die Krankenhaustagegeldversicherung beträgt sie acht Monate. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht für Unfallbehandlung.
Bei Personen, die aus der GKV zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, kann diese Wartezeit ausgesetzt werden, wenn der Versicherungsschutz für mindestens ein Jahr bestanden hat. In diesem Fall übernimmt die PKV für die Wartezeit den Versicherungsschutz, wie er in der GKV bestanden hätte.
Im Versicherungstarif kann auch die Aufhebung der Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes vereinbart werden. Hier wird näheres im Versicherungsantrag geregelt.
Wie müssen sich Studenten versichern?
Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich als Student/in noch bei meinen Eltern familienversichert?
Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Männern werden gelistete Wehr/ Zivildienstzeiten dazugerechnet. Danach müssen auch Studierende Mitglied einer Krankenversicherung werden. Dafür gibt es spezielle vergünstigte studentische Krankenversicherungstarife.
Lohnt sich eine PKV für Studierende?
Prinzipiell können sich Studierende von der Versicherungspflicht befreien lassen, dies ist jedoch ein Schritt der sorgsam überlegt sein will. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden, sie gilt dann für das ganze "Studierendenleben." Wenn sie z.B. während des Studiums Kinder bekommen und diese zusätzlich versichern müssen, müssen diese zusätzlich versichert werden. Diese Kosten würden z.B. nicht in der GKV entstehen.
Ein Vorteil der privaten studentischen Versicherung ist, dass sie von ihrem relativ jungen Eintrittsalter profitieren und dem damit verbundenen besseren Gesundheitszustand profitieren können. Dies kann z.B. für Referendare interessant sein, die nach ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis verbleiben.
Ich schließe jetzt mein 14 Fachsemester ab./ Ich werde bald 30 - Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung?
Die studentische Krankenversicherung besteht in der Regel nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem Abschluss des 14. Fachsemesters. Wenn bei ihnen besondere Gründe vorliegen, die längere Studienzeiten rechtfertigen, kann die studentische Krankenversicherung in Ausnahmen auch darüber hinaus bestehen.
Gründe die zu einer Verlängerung der studentischen Krankenversicherung führen können sind z.B.:
- Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg (i.a. reicht dies nicht als alleiniger Grund aus)
- Wehr- oder Ersatzdienst
- Betreuung von Familienangehörigen
- Wartezeiten im Auswahlverfahren
- Studentische Gremienarbeit
- Längere Erkrankungen
Die Krankenkassen prüfen jeden einzelnen Fall. Dem Antrag auf Verlängerung müssen die entsprechenden Belege beigefügt sein.
Wann sind bei einem Studentenjob Zuzahlungen zur Rentenversicherung zu leisten?
Die Höchstgrenze für Minijobs beträgt 538 Euro.
Sollten sie zwei geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden sie in beiden Jobs sozialversicherungspflichtig.
Bin ich als Student/in von Zuzahlungen befreit?
Seit dem 01.01.2004 muss jede Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, Zuzahlungen auf z.B. Arztbesuche (Praxisgebühr), Medikamente, häusliche Krankenpflege usw. zahlen. Die Belastungsgrenze liegt in der Regel bei 2 % des Bruttoeinkommens, im Fall einer chronischen Erkrankung, die durch ärztliches Attest belegt ist, kann diese Grenze auf 1 % festgelegt werden.
Kann ich mich auch für Master Studiengänge in der studentischen KV versichern?
Einige Krankenkasse haben Studierende in Master- Studiengängen nicht mehr in die studentische KV aufgenommen, mit der Begründung, dies sei ein aufbauender Studiengang. Dies ist aber nicht der Regelfall, die Mehrzahl der Krankenversicherungen versichert M.A: Studierende auch weiterhin in dem vergünstigten Tarif. Fragen sie im Zweifelsfall Ihre Krankenkasse.
Kosten und Beiträgen
Gibt es Beiträge zurück, falls ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?
Für Leistungsfreiheit werden den Kunden bereits gezahlte Beiträge zurückgezahlt. Ob der von Ihnen gewählte Tarif einen solchen Rückerstattungsanspruch vorsieht, sehen Sie in der Tarifbeschreibung. Die Zusage der Beitragsrückerstattung kann von den Gesellschaften je nach Geschäftslage jederzeit gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.
Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, wenn ich mich privat versichere?
Nein, natürlich nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die mitversicherten Personen, wie Ehegatte und Kinder.
Wer zahlt meine Beiträge falls ich arbeitslos werde?
Grundsätzlich gilt, dass ein "Zurück" in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.
Falls Sie unerwartet Arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Plichtmitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten, ist aber auch das Arbeitsamt bereit die Beiträge für eine private Krankenkasse zu übernehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, mailen Sie uns Ihre Frage zu.
Private Krankenversicherung im Rentenalter
Werden Beiträge für das Rentenalter zurückgelegt?
Die privaten Krankenversicherungen kennen mehrere Rückstellungsarten. Den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit weitere Rückstellungen zu bilden. Übrigens: die gesetzlichen Krankenkassen bilden keinen Cent an Rückstellungen.
Steigen die Beiträge automatisch jedes Jahr, wenn ich älter werde?
Nein, Beiträge steigen in der privaten Krankenversicherung nur aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und nicht wie häufig angenommen durch das steigende Alter.
Was bietet der Standardtarif für Senioren?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.
Bleibt die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?
Sie alle haben ihn schon gesehen; "Den weinenden Rentner im Fernsehen, der seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann". Wiederholt wurden in den Medien Fälle genannt von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben.
Dass dies alles so nicht stimmt, lässt sich genau aufzeigen. Ein privater Versicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft, da sie die einzige Form ist, die Beiträge fürs Rentenalter zurücklegt.
Macht es Sinn für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Rentenalter zu zahlen?
Es gibt nur wenige Gesellschaften die diese sogenannte modifizierte Beitragszahlung im Rentenalter anbieten. Nur bei 2 bis 3 Gesellschaften ist der Betrag arbeitgeberzuschussfähig, weil es im Grunde genommen nichts anderes ist, als ein angekoppelter Sparvorgang zu einer Krankenversicherung.
Da nun der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen hat, erübrigt sich die Diskussion. Für Angestellte lohnt sich die Änderung doppelt, da hier der Arbeitgeber 50 % vom Beitragszuschlag übernimmt (im Rahmen der Höchstgrenzen).
Mitversicherung von Familienmitgliedern
Gilt die Familienversicherung auch für die private Krankenversicherung?
Nein, in der privaten muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden. Für die Mitversicherung von Kindern gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese Varianten werden im fünften Sozialgesetzbuch geregelt.
Wann besteht Anspruch auf Familienversicherung?
Damit Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil monatlich über 3.862,50 Euro verdient, dabei mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z.B privat versichert ist).
Ebenfalls kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, wenn Ihr eigenes Gesamt-Einkommen monatlich 335,00 Euro überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
Bei wem müssen die Kinder mitversichert werden?
Beispiele:
Der Ehemann verdient mehr: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich Euro 1300. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von Euro 3.900. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Wechselgrenze pro Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssten, sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein, privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient Euro 2000 monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt Euro 2.600. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als Euro 3863 monatlich. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen beträgt Euro 4.200. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von Euro 3.900 monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar Euro 3.863 im Monat, nicht jedoch das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert - obwohl das Familieneinkommen höher ist als das im Beispiel 1.