Unterschiede - Riester-Rente und Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge die staatlich gefördert wird.
Die Rürup-Rente ist hauptsächlich für Selbständige eine attraktive Form der Altersvorsorge, bei der Riester-Rente werden hauptsächlich die pflichtversicherten Arbeitnehmer gefördert.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der Riester und der Rürup-Rente.
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Riester-Rente |
Rürup-Rente (Basisrente) |
Wer wird gefördert? |
- alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Zeitsoldaten
- Landwirte
- Künstler in der Künstlersozialkasse.
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- alle Steuerpflichtigen
- auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige (keine Riester-Förderung)
- auch Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen (keine Riester-Förderung)
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Wie wird gefördert? |
- über Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
- z.T. auch mit Steuervorteilen
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Steuerregeln in der Beitragsphase |
- spezieller Sonderausgabenabzug (Anlage AV Steuererklärung)
- maximaler Abzugsbetrag 2004/05 bis 1050 €
- maximaler Abzugsbetrag erhöht sich bis 2008 auf 2100 €
- Ist der Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, zieht das Finanzamt die eingezahlten Beiträge plus Zulagen als Sonderausgaben ab und kürzt die Steuerersparnis um die Zulage.
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- 2005 werden 60% der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich anerkannt
- Höchstgrenze 2005:
12.000 € für Single und 24.000 € für Ehepaare
- anerkannter Prozentsatz steigt 20 Jahre lang um 2 % pro Jahr.
- Höchstgrenze 2025:
20.000 € für Single und 40.000 € für Ehepaare
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Steuerregeln in der Rentenphase |
- Renten und Kapitalleistungen sind voll steuerpflichtig
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- Renten sind teilweise steuerpflichtig
- Rentenbeginn ist entscheidend für steuerpflichtigen Teil
- steuerpflichtiger Teil bei Rentenbeginn 2005: 50%
- steigt jährlich um 2 Prozentpunkte bis 2020
- steuerpflichtiger Teil bei Rentenbeginn 2020: 80%
- steigt jährlich um 1 Prozentpunkt bis 2040
- steuerpflichtiger Teil bei Rentenbeginn 2040: 100%
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Hinter-bliebenen-versorgung |
- Übertrag des angesparten Kapitals und der Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
- oder Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente (nur, wenn Ehepartner nicht dauernd getrennt gelebt haben und der Hinterbliebene Erbe ist)
- Kinder nur über Zusatzvertrag
- Zusatzvertrag mindert die Altersrente
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- nur für Ehepartner und Kinder
- nur über Zusatzvertrag
- Zusatzvertrag mindert die Altersrente
- Ohne Zusatzvertrag verfallen die Beiträge, wenn der Rürup-Sparer vor dem 60. Geburtstag verstirbt.
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Kapital-auszahlung |
- Ansparphase:
unter bestimmten Bedingungen können max. 50.000 € für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden.
- Zu Beginn der Auszahlungsphase:
bis zu 30 % des Kapitals können zur freien Verwendung entnommen werden.
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- Kapitalauszahlung nicht möglich
- nur Rente
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