Rentengarantiezeit - Was ist das?
Der Abschluss einer privaten Rentenversicherung dient in erster Linie zur Absicherung des Versicherungsnehmers. Stirbt der Versicherungsnehmer erlischt in der Regel auch der Leistungsanspruch. Damit die Hinterbliebenen im Falle eines frühen Todes des Versicherungsnehmers zumindest eine minimale Absicherung erhalten, ist es möglich einen Vertrag mit Rentengarantiezeit abzuschließen.
In der Regel wird eine Rentengarantiezeit von 5, 10 oder 15 Jahre vereinbart. Während dieser Zeit wird die Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer bereits kurz nach Erreichen des Rentenalters verstirbt. Allerdings mindert der Einschluss dieser Option die Rentenhöhe für den Versicherten.
Bei privaten Rentenversicherungen der 1. Schicht (Rürup-Rente) kann eine Hinterbliebenenversorgung (für Ehepartner und Kindergeld berechtigte Kinder) nur über einen Zusatzvertrag erfolgen. Dieser mindert allerdings die Altersrente. Wir empfehlen Ihnen daher dringend eine umfangreiche Analyse anzufordern, wobei auch das Thema der Rentengarantiezeit mit berücksichtigt wird.