Sozialversicherungsausweis
Den Sozialversicherungsausweis erhält grundsätzlich jeder Arbeitnehmer. Er ist auf den Namen und die Versicherungsnummer ausgestellt. Die Zusendung erfolgt automatisch bei erstmaliger Vergabe der Versicherungsnummer (Berufsanfänger), bei der Meldung von Namensänderungen sowie bei Übersendung eines neuen Sozialversicherungsnachweisheftes, wenn ein Ausweis vorher noch nicht ausgestellt war.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung ist der Ausweis dem Arbeitgeber vorzulegen. Bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Krankengeld ist er beim Arbeitsamt oder bei der Krankenkasse abzugeben. Bestimmte Beschäftigte (z. B. Beschäftigte im Bau-, Schaustellergewerbe) müssen ein Lichtbild in den Ausweis einkleben und sind dazu verpflichtet, ihn bei der Arbeit immer mitzuführen.
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