Persönliche Entgeltpunkte (PEP) § 66 SGB VI
Die persönlichen Entgeltpunkte gehen als Teil der Rentenformel in die Rentenberechnung ein, indem die Summe aller Entgeltpunkte multipliziert wird mit dem Zugangsfaktor PEP = Summe EP x Zf).
Die Summe aller Entgeltpunkte ergibt sich aus den Entgeltpunkten für
- Beitragszeiten,
- beitragsfreie Zeiten,
- Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten,
- Zuschläge oder Abschläge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich,
- Zuschläge aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung,
- Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und
- Arbeitsentgelt aus nicht gemäß einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben.
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