Gesellschafter - Geschäftsführer
Maßgeblich für die Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Tatsache, ob er abhängig beschäftigt ist oder nicht. Da eine klare Abgrenzung generell nicht möglich ist, entscheidet der Einzelfall.
Das Prüfrecht geht seit dem 01.01.1996 schrittweise von den Krankenversicherungen auf die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über. Letztere sind ab dem 01.01.1999 allein für die Betriebsprüfungen verantwortlich.
Zurück zur Lexikon Startseite