Auslandsaufenthalt des Rentners
Bei einem vorübergehenden, also von vornherein zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt, wird die Rente wie bisher weitergezahlt.
Wer für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben will, der sollte das in jedem Fall vorher dem Rentenversicherungsträger mitteilen und nach den Folgen für die Rentenzahlung und für die Rentenhöhe fragen. Der Rentner muß bei dauerndem Aufenthalt im Ausland unter Umständen in Kauf nehmen, daß seine Rente nur zum Teil oder überhaupt nicht gezahlt werden kann.
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