Ausbildungszeiten
Diese Zeiten umfassen die Zeiten Schul-, Fach- bzw. Hochschulzeiten (nicht zu verwechseln mit Berufsausbildung) ab vollendetem 17. Lebensjahr (s. Nachzahlung von Beiträgen).
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Diese Zeiten umfassen die Zeiten Schul-, Fach- bzw. Hochschulzeiten (nicht zu verwechseln mit Berufsausbildung) ab vollendetem 17. Lebensjahr (s. Nachzahlung von Beiträgen).
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