Arbeitseinkommen § 15 SGB IV - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Private Altersvorsorge > Lexikon > Arbeitseinkommen
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Arbeitseinkommen § 15 SGB IV

Entsprechend dem Sprachgebrauch der Sozialversicherung spricht man bei Selbständigen von Arbeitseinkommen, bei Arbeitnehmern von Arbeitsentgelt.


Das Arbeitseinkommen ist Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige.


"Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit."


Der steuerliche Gewinn wird nach § 4 und 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) ermittelt.


Dieser steuerliche Gewinn darf nicht mit dem zu versteuernden Einkommen verwechselt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem weitere abzugsfähige Beträge, (z.B. Sondrausgaben, Altersentlastungs- und Sonderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge nach der Ermittlung des steuerlichen Gewinns abgezogen werden.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal