Arbeitseinkommen § 15 SGB IV
Entsprechend dem Sprachgebrauch der Sozialversicherung spricht man bei Selbständigen von Arbeitseinkommen, bei Arbeitnehmern von Arbeitsentgelt.
Das Arbeitseinkommen ist Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige.
"Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit."
Der steuerliche Gewinn wird nach § 4 und 5 EStG (Betriebsvermögensvergleich) ermittelt.
Dieser steuerliche Gewinn darf nicht mit dem zu versteuernden Einkommen verwechselt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem weitere abzugsfähige Beträge, (z.B. Sondrausgaben, Altersentlastungs- und Sonderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge nach der Ermittlung des steuerlichen Gewinns abgezogen werden.
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