Arbeiterrentenversicherung
Versichert sind in der Arbeiterrentenversicherung versicherungspflichtige Arbeiter, Auszubildende, die für den Beruf eines Arbeiters ausgebildet werden und versicherungspflichtige selbständig Tätige (z.B. Hausgewerbetreibende, Handwerker).
Träger sind die Landesversicherungsanstalt und die Seekasse. Die Trennung zwischen Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung ist organisatorisch bedingt.
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