Anwartschaft
Anwartschaften sind erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Anspruch werden. Wer beispielsweise 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft (Mindestversicherungszeit wurde erfüllt) auf eine Regelaltersrente ab vollendetem 65. Lebensjahr, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente erworben.
Diese Leistung erhält er aber erst, wenn er 65 Jahre alt ist und die Regelaltersrente beantragt. Im Rentenrecht wird hierfür der Begriff Wartezeit verwandt.
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