Angestelltenversicherung
In der Angestelltenversicherung (Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung) sind grundsätzlich alle versicherungspflichtigen Angestellten versichert, sofern sie nicht der Seekasse, der Bundesbahn-Versicherungsanstalt oder der Bundesknappschaft angehören. Weiterhin sind auch bestimmte versicherungspflichtige Selbständige (z.B. Hebammen) sowie Auszubildende, die für den Beruf eines Angestellten ausgebildet werden, dort versichert.
Träger ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).Für die Höhe einer Rente ist es völlig unerheblich, ob man in der Angestellten- oder Arbeiterrentenversicherung versichert ist; die Trennung ist nur organisatorisch bedingt.
Zurück zur Lexikon Startseite