Altersgrenzenanhebung
Nach dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 13. September 1996 werden die Altersgrenzen für den Bezug der ungekürzten Altersruhegelder je nach Rentenart ab Januar 1997 bis Dezember 2004 angehoben.
Betroffen sind:
- Altersrente für langjährig Versicherte ab 63
- Altersrente für Frauen ab 60
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab 60
- Altersrente für Schwerbehinderte ab 60
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