Abschlag - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Abschlag

Wer seine Altersrente vor der Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) in Anspruch nimmt, erhält diese um einen Abschlag vermindert. Der Abschlag beträgt pro Monat 0,3%, pro Jahr 3,6% bis maximal 18%.

Geht beispielsweise ein Versicherter 3 Jahre vor der für ihn maßgeblichen Altergrenze in Rente, so wird anstelle von 2.000,00 Euro regulärer Altersrente, die Rente um 10,8 % auf 1.784,00 Euro gekürzt (s. Rentenabschlag).



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