FAQ Private Altersvorsorge - Häufig gestellte Fragen...
Ist die Altersvorsorge steuerfrei?
Bei einer Rente mit Kapitalwahlrecht erfolgt die Einmalauszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Einmalauszahlungen von Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind voll steuerpflichtig. Allerdings unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre beträgt. Bei einer lebenslangen Rente ist der Ertragsanteil zu versteuern.
Was bedeutet Kapitalwahlrecht?
Beim Kapitalwahlrecht kann sich der Kunde am Ende der Einzahlungsphase entscheiden, ob er statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe wünscht. Es ist sinnvoll sich bei Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht zu sichern, da Verträge zur privaten Altersvorsorge eine sehr lange Laufzeit haben und der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht wissen kann, ob er später statt der monatlichen Rente nicht doch eher eine größere Geldsumme auf einmal benötigt.
Können die Beiträge zur Altersversorgung von der Steuer absetzen werden?
Innerhalb eines bestimmten Rahmens können alle Steuerzahler Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Zu den steuerlich geförderten Vorsorgeaufwendungen gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständigen Versorgungseinrichtungen und zur Rürup-Rente (Basis-Rente). Im Jahr 2005 sind 60 % der getätigten Aufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € für Alleinstehende und 24.000 € bei Ehepaaren) als abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der abzugsfähige Anteil um jährlich 2 Prozentpunkte auf 100%. Dann liegt die Höchstgrenze bei 20.000 € für Alleinstehende und 24.000 € für Ehepaare.
In welchem Alter sollte man eine Altersvorsorge abschließen?
An eine Altersvorsorge sollte so früh wie möglich gedacht werden, damit bis zur Rente ein ausreichendes Finanzpolster angespart werden kann. Durch den Zinseszinseffekt arbeitet nämlich die Zeit für den Anleger. Wer früh anfängt, muss daher weniger monatlich zurücklegen um bis zum Rentenalter eine bestimmte Versorgungshöhe zu erreichen.
Ist bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsfreistelllung möglich?
Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein, da mit einer Kündigung ein finanzieller Verlust verbunden ist. Zunächst kann mit einer Beitragsfreistellung versucht werden, eine Zeit der finanziellen Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu überbrücken. Der Versicherungsnehmer muss dann keine Beiträge mehr zahlen, die Versicherung wird auf dem zum Zeitpunkt der Beitragsstellung erreichten Niveau eingefroren. Dadurch fällt die spätere Rente natürlich geringer aus.
Eine Beitragsfreistellung ist in manchen Tarifen allerdings nur möglich, wenn bereits ein bestimmter Mindestrückkaufswert erreicht wurde.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach den sonstigen Einkünften des Versicherungsnehmers. Bekommt der Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und in welcher Höhe? Hat er noch zusätzliche Einnahmen aus Vermietungen oder anderen Kapitalanlagen. Auch ein Eigenheim zählt als zusätzliche Versorgung, da hierdurch Ausgaben für Mietzahlungen entfallen.
Werden alle zu erwartenden Einkünfte zusammengerechnet, sollten diese den Grundbedarf wie Essen, Miete, Kleidung und laufende Kosten decken. Reichen die Einkünfte dafür nicht aus, sollte diese Diffenenz mindestens über eine private Rentenversicherung abgedeckt werden.
Natürlich ist die Versicherungssumme auch davon abhängig welchen Betrag der Versicherungsnehmer momentan im Monat anlegen kann und will.
Kapitalwahlrecht, Verfügbarkeit, Vererbbarkeit, Hartz IV Sicherheit bei...
Private Rentenversicherung / Private Rente?
Kapitalwahlrecht
Zum Rentenbeginn können Sie über das angesammelte Kapital auch in einer Summe verfügen. Im Falle der Kapitalauszahlung muss die Hälfte der Differenz aus dem Auszahlungsbetrag und den gezahlten Beiträgen versteuert werden.
Verfügbarkeit
Sie haben das bedingungsgemäße Recht auf Auszahlung aus Ihrem Guthaben. Der Auszahlungsbetrag ist auf die Höhe der versicherten Todesfallleistung begrenzt.
Vererbbarkeit
Bei der Privat-Rente kann für den Todesfall die Rückzahlung der Beiträge oder die Auszahlung einer festen Summe vereinbart werden. Der Kreis der möglichen Leistungsempfänger ist nicht eingeschränkt.
Hartz IV Sicherheit
Das im Rahmen einer Privat-Rente angesammelte Guthaben zählt zu den Vermögensteilen, die im Rahmen der Hartz-IV-Reform angerechnet werden. Innerhalb bestimmter Freibeträge (Grundfreibetrag und ggf. Altersvorsorgefreibetrag) behält ein Arbeitsloser jedoch seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II.
Riester-Rente?
Kapitalwahlrecht
Zum Rentenbeginn können Sie sich max. 30 Prozent des angesammelten Kapitals förderunschädlich auszahlen lassen (d.h. ohne dass die gewährten Zulagen vom Staat zurückgefordert werden). Inklusive Überschussbeteiligung und Zulagen aber ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte ist dies ein Betrag von 33.490 Euro. Der Auszahlungsbetrag muss in voller Höhe versteuert werden.
Verfügbarkeit
Auszahlungen vor Rentenbeginn sind zwar tariflich zulässig, aber förderschädlich (d.h. die auf den Auszahlungsbetrag entfallenden Zulagen müssen zurückgezahlt werden). Nur die Übertragung des Guthabens auf einen anderen Altersvorsorgevertrag und die Verwendung für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie sind nicht förderschädlich.
Vererbbarkeit
Bei der Riester-Rente wird im Todesfall immer das angesparte Guthaben fällig. Die Auszahlung der Todesfallleistung (an einen beliebigen Leistungsempfänger) ist möglich, aber förderschädlich. Nur die Übertragung der Todesfallleistung auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder die Verrentung des angesammelten Guthabens an den Ehepartner bzw. Kinder, für die Kindergeld oder ein Freibetrag gewährt wird, ist nicht förderschädlich.
Hartz IV Sicherheit
Das angesammelte Guthaben einer Riester-Rente zählt im Rahmen der Hartz-IV-Reform zum Schonvermögen. Ansprüche aus der Riester-Rente haben somit keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengelds II.
Rürup-Rente / Basis-Rente?
Kapitalwahlrecht
Die Basis-Rente ist eine Leibrentenversicherung. Die lebenslange Leibrente soll zum Aufbau einer existenzsichernden Grundversorgung dienen. Eine Kapitalleistung an Stelle der Rentenleistung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Verfügbarkeit
Durch die gesetzlichen Kriterien der Basis-Rente ist eine vorzeitige Verfügbarkeit ausgeschlossen. Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen nicht übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein. Auszahlungen außerhalb der Rentenleistung sind nicht zulässig.
Vererbbarkeit
Bei der Basis-Rente kann für den Todesfall vor Rentenbeginn die Rückzahlung der Beiträge vereinbart werden. Aus der vereinbarten Todesfallleistung wird eine Leibrente ermittelt und an die im Gesetz beschriebenen Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Als Bezugsberechtigte im Todesfall kommen nur der Ehepartner oder Kinder, für die Kindergeld oder ein Freibetrag gewährt wird, in Frage. Die Hinterbliebenenrente wird an den Ehepartner lebenslang gezahlt. An Kinder erfolgt eine abgekürzte Rentenzahlung. Ist zum Zeitpunkt des Todes kein Hinterbliebener im vorstehenden Sinn vorhanden, wird keine Leistung fällig.
Hartz IV Sicherheit
Das angesammelte Guthaben einer Basis-Rente zählt im Rahmen der Hartz-IV-Reform zum Schonvermögen. Ansprüche aus der Basis-Rente haben somit keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengelds II.