Alterseinkünftegesetz
Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die Besteuerung der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung neu geregelt.
Die wichtigsten Änderungen sind u.a. die Ausweitung der staatlich geförderten Altersvorsorge, die Einschränkung bzw. die Aufhebung von Steuervorteilen von Lebensversicherungen und der Übergang der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten.
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