Versicherungsbeginn - Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
 
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Versicherungsbeginn

In der Pflegepflichtversicherung herrscht Versicherungspflicht:


  • Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, müssen Sie bei diesem Versicherungszweig auch Ihre Pflegepflichtversicherung abschließen.

  • Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, schließen Sie auch bei der privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung ab, die an die Kosten und Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung angelehnt ist.

Die Versicherung beginnt und endet bei der Pflegepflichtversicherung mit der dazugehörigen Krankenversicherung.


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