Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten einen festgelegten Tagessatz, über den Sie individuell und frei verfügen können.
Der festgelegte Tagessatz wird je nach erreichtem Pflegegrad und Tarif, unabhängig ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden, ob Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen oder sich von Angehörigen pflegen lassen, in graduellen Abstufungen ausgezahlt.
Beispiel zur Abstufung der Pflegetagegeldversicherung
Versicherter Tagessatz | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 4 | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 3 | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 2 |
50 EUR | 50 EUR | 30 EUR | 15 EUR |
Die Höhe des Tagesgeldes wird tariflich vereinbart, die Tagessätze variieren zwischen 10 und 200 EUR Pflegetagegeld. Wünschen Sie eine Pflegetagegeldleistung von ca. 50 EUR täglich, kostet diese beispielsweise für einen 30jährigen ca. 12,50 EUR im Monat.
Das Pflegetagegeld wird gewährt, sobald der MDK eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung feststellt.
In einigen Tarifen kann auch eine einmalige Zahlung von bis zum 10-fachen des vereinbarten Tagessatzes gewährt werden. Damit wird einmaligen Kosten bei Pflegebedürftigkeit, z. B. für den Umzug, für kleinere Umbauten oder die Anschaffung von Pflegehilfsmitteln, Rechnung getragen.
Beispiel:
Sie werden mit Pflegegrad 4 pflegebedürftig. Für einen Platz im Pflegeheim können Kosten von bis zu 3.500 EUR monatlich veranschlagt werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für diesen Pflegegrad 1.775 EUR, es bleibt eine Lücke von 1.725 EUR.
Haben Sie eine Pflegetagegeldversicherung von 50 EUR täglich abgeschlossen, können Sie eine Leistung von insgesamt 1.500 EUR zusätzlich in Anspruch nehmen, das finanzielle Risiko Pflegebedürftigkeit ist damit in erheblichem Maße abgemildert.
Das Pflegetagegeld hat den Vorteil, dass Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit über die Leistungen der Pflegeversicherung relativ selbstbestimmt entscheiden können.
Die Versicherer ermitteln im Regelfall alle drei Jahre die durchschnittlichen Kosten für die vollstationäre Pflege. Bei einem Anstieg von mindestens 10 % gegenüber den der letzten Leistungsanpassung zu Grunde liegenden Durchschnittskosten wird das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend angepasst. Die Höherstufung erfolgt ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten und gilt bei entsprechenden Versicherungsbedingungen auch für bereits laufende Versicherungsfälle!
Bei der Absicherung eines festen Tagessatzes kann eine Problematik in den sich fortentwickelnden Kosten stecken. Steigen die allgemeinen Pflegekosten, der versicherte Tagessatz aber bleibt auf dem einmal festgesetzten Niveau, entstehen im Laufe der Jahre wieder neue Lücken, die Sie mit eigenen Mitteln auffüllen müssen. Einige Versicherer bieten auch für die Pflegetagegeldversicherung eine Anpassung des ursprünglich versicherten Tagessatzes an die zukünftig steigenden Pflegekosten an.
So bietet ein Versicherer beispielsweise folgende Regelung:
Das versicherte Pflegetagegeld steigt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr in Abständen von fünf Jahren um jeweils 20 % des unmittelbar vor Vollendung des 65. Lebensjahres versicherten Pflegetagegeldes, bis zum Alter von 95 somit auf insgesamt 240%.
Alter der versicherten Person | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 4 | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 3 | Auszahlungsbetrag in Pflegegrad 2 |
bis 65 | 50 EUR | 30 EUR | 15 EUR |
ab 65 | 60 EUR | 36 EUR | 18 EUR |
ab 70 | 70 EUR | 42 EUR | 21 EUR |
ab 75 | 80 EUR | 48 EUR | 24 EUR |
ab 80 | 90 EUR | 54 EUR | 27 EUR |
ab 85 | 100 EUR | 60 EUR | 30 EUR |
ab 90 | 110 EUR | 66 EUR | 33 EUR |
ab 95 | 120 EUR | 72 EUR | 36 EUR |
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