Warum sind die Leistungen der privaten Zusatzversicherung für mich interessant?
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben, also gelten sie auch für Versicherte einer privaten Krankenversicherung, die bei ihrer PKV auch pflegepflichtversichert sind. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind jedoch relativ knapp bemessen und decken bei weitem nicht die Leistungen der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt für die vollstationäre Pflege im Pflegegrad 3 1.262 EUR, im Pflegegrad 5 2.005 EUR monatlich. Die tatsächlichen Kosten liegen deutlich höher. Für die Heimunterbringung können Sie schon heute Kosten von ca. 3.500 EUR monatlich veranschlagen. Können Sie diese Summe aufgrund ihrer Einkünfte nicht aufbringen, müssen bestehende Vermögensbestände aufgebraucht, Immobilien veräußert werden usw. Ist dies geschehen, muss Sozialhilfe beantragt werden, der Sozialhilfeträger holt sich seine Leistungen wenn möglich von den unterhaltspflichtigen Angehörigen - also den Kindern und Enkeln - zurück.
Um im Pflegefall die optimalen Leistungen in Anspruch nehmen zu können bzw. um die Grundleistungen der Pflegepflichtversicherungen auf das notwendige Maß aufstocken zu können, sind Geld oder Sachleistungen aus der Pflegezusatzversicherung unumgänglich. Die Leistungen können durch Angehörige in Anspruch genommen werden, natürlich auch durch professionelle Pflegedienste und Pflegeheime. Die private Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.