Die Pflegekostenversicherung als Variante der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es in zwei Ausprägungen.
So werden die Kostenerstattungen der privaten oder gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bei Aufwendungen für die Leistungsarten häusliche Pflege, häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege entsprechend der versicherten Tarifstufe um 20 % bis 200 % erhöht, wobei der gesamte Leistungsbetrag einschließlich der Leistungen der privaten oder gesetzlichen Pflegepflichtversicherung auf 100 % der erstattungsfähigen Kosten begrenzt ist.
Bei stationärer Pflege zählen zu diesen Kosten auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie besondere Komfortleistungen und zusätzliche pflegerisch betreuende Maßnahmen und Leistungen.
So trägt ein Tarif beispielsweise 80 % der Restkosten für:
Ihr 20%iger Eigenanteil ist auf jährlich insgesamt max. 10.000 EUR begrenzt.
Der Vorteil der prozentualen Beteiligung liegt darin, dass der Tarif unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Pflegekosten den zuvor vereinbarten Prozentsatz übernimmt - auch dann, wenn die Aufwendungen innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte durch Inflation und Kostensteigerungen erheblich anwachsen.
Über das für Sie passende Angebot und eine für Sie individuell passende Vorsorge informieren wir Sie gerne. Stellen Sie eine kostenfreie Anfrage und nutzen Sie unseren Service!