Wann spricht man von Pflegebedürftigkeit? Wer stellt diese fest?
Werden Sie pflegebedürftig, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse stellen. Hier wird geprüft, ob Sie formell ein Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse haben, d. h. zwei Jahre in den letzten 10 Jahren vor Antrastellung Mitglied in einer Pflegepflichtversicherung gewesen sind. Hier werden Zeiten der Familienversicherung berücksichtigt, ggf. müssen Sie warten, bis diese zwei Jahre erreicht sind. Erfüllen Sie die formellen Bedingungen, beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung.
Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person in den folgenden Bereichen beeinträchtigt ist:
Anhand der o.g. Kriterien wird in einem mehrschichtigen Berechnungsverfahren ein Pflegegrad ermittelt.