Werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Gewährung eines Pflegegrades stellen. Nach Prüfung der formellen Berechtigung wird Ihre Pflegekasse die Beurteilung Ihres Falles an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) weitergeben. Die Mitarbeiter des MDK werden sich vor Ort ein Bild von dem konkreten Fall machen und ggf. die Einstufung in einen Pflegegrad befürworten. Das Erstgutachten findet immer im häuslichen Umfeld statt. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, kann die Begutachtung auch telefonisch erfolgen. Die Mitarbeiter des MDK sind Ärzte oder besonders erfahrende Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation.
Welche Leistungen Sie von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erwarten können, wird im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gewährt. Bei der privaten Pflegepflichtversicherung werden die Leistungen analog zu den Pflegesätzen der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt.