Wie ist die Kündigung in der Pflegeversicherung geregelt?
Die Kündigungsregelungen sind aufgrund des Prinzips: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" der Krankenversicherung ähnlich: Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, beenden Sie zum selben Termin auch Ihre gesetzliche Pflegepflichtversicherung.
Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatzversicherung wird unbefristet abgeschlossen. Viele Gesellschaften haben jedoch eine Mindestvertragsdauer: Eine Kündigung ist dann beispielsweise frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich.
Zu einer außerordentlichen Kündigung kann es von Seiten des Versicherungsnehmers kommen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erhöhen. Werden bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben gemacht, kann der Vertrag vom Versicherer außerordentlich gekündigt werden und ggf. bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden.
Die Versicherungsgesellschaften verzichten in der Regel auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bleibt dadurch weiterhin bestehen. Die außerordentliche Kündigung kann auf einzelne Leistungen beschränkt bleiben.