Wer kann über die Regelungen der Pflegepflichtversicherung entscheiden? Welche Akteure im Politikfeld Gesundheit können Einfluss auf die Regelungen der Pflegeversicherung nehmen, wer hat Gesetzgebungskompetenz?
Das “Bundesministerium für Gesundheit“ bildet einen Ausschuss, der sich mit Fragen der Pflegeversicherung auseinandersetzen soll. In diesem Ausschuss sind z.B. Vertreter der Sozialhilfe, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und auch Patientenvertreter.
Neben der allgemeinen Gesetzgeberkompetenz kann der Gesetzgeber Kompetenzen durch Verordnungen auf anderen Ebenen übernehmen: Kommt z. B. keine Einigung bei Vergütungsvereinbarungen zustande, kann die Bundesregierung per Verordnung unter Zustimmung des Bundesrates einen Vergütungssatz festlegen.