Mit einer Pflegezusatzversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor. Ergänzende finanzielle Leistungen als Teil der Altersvorsorge und für eine würdevolle Pflege.
Jeder Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung muss eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung zahlt beispielsweise bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 2) für stationäre Pflege einen Betrag in Höhe von 770 EUR. Da ein Heimplatz 3.500 EUR oder auch mehr kosten kann, reichen die Zuschüsse der Pflegeversicherung bei weitem nicht aus. Die Differenz ist von den Pflegebedürftigen oder ggf. auch von ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen zu tragen.
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Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt pro Pflegefall für jeden Pflegegrad nur einen festgesetzten Pflegesatz. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen aber oft deutlich darüber.
Alle Kosten, die über die fest gelegten Sätze hinausgehen, gehen zu Ihren Lasten oder denen Ihrer Angehörigen. Um finanzielle Belastung zu verringern, lohnt sich daher der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Bei uns bekommen Sie den Vergleich der besten Tarife.
Voraussetzungen für den Abschluss sind die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, das Bestehen einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung und ein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten können vorhandene Versicherungen jedoch aufrechterhalten werden. Wenn längere Auslandsaufenthalte geplant sind, sollte vor Abschluss geprüft werden, ob Vereinbarungen zum Erhalt des Versicherungsschutzes machbar und nötig sind.
Um für den Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise die Pflegekostenversicherung, die Pflegerentenversicherung oder auch die Pflegetagegeldversicherung.
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt pro Tag ein festes, tariflich vereinbartes Pflegetagegeld. Die Verwendung dieses Geldes ist vollkommen flexibel.
Eine Pflegekostenzusatzversicherung zahlt einen Zuschuss zu tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Belege des Pflegeheimes oder Pflegedienstes sind hier notwendig.
Die Pflegerentenversicherung ergänzt die Leistungen um eine rentenähnliche Zahlung. Die Höhe der Rente wird tariflich vereinbart und variiert mit dem festgestellten Bedarf.
Die Pflegebedürftigkeit wird vom Grad der Selbstständigkeit und den tatsächlichen Fähigkeiten, die eine Person besitzt, bestimmt. Der individuellen Pflegebedürftigkeit soll besser gerecht werden, indem in sechs pflegerelevanten Bereichen festgestellt wird, welche Aufgaben ein Pflegebedürftiger noch selbstständig erledigen kann und bei welchen er Hilfe benötigt.
Der Pflegebedarf wird durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ermittelt. Es werden im Pflegefall Punkte vergeben, die das Ausmaß der notwendigen Pflege beziffern. Im Anschluss erfolgt eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade, der wiederum bestimmt, wie hoch die Pflegesätze sind.
Entscheidend ist also nicht der zeitliche Aufwand, der für die Pflege nötig ist, sondern der Grad der Selbstständigkeit und die tatsächlichen Fähigkeiten, die eine Person besitzt.
Basierend auf den Einschätzungen, wie mobil, kognitiv/kommunikativ oder auch selbstbestimmt der Alltag abläuft, erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade. Die Skala reicht von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Grad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen (Grad 5).
Aus dem Pflegegrad ergibt sich daraufhin direkt der gezahlte Pflegesatz für das ambulante Pflegegeld, die ambulante Pflegesachleistung oder die vollstationäre Pflege. Der Höchstsatz bei vollstationärer Pflege liegt bei 2.005 EUR. Diese kann im Monat jedoch bis zu 3.500 EUR und mehr kosten. Die vom Staat zur Verfügung gestellten Leistungen im Pflegefall sind daher oft bei weitem nicht ausreichend.
An den Leistungen, die gemäß Pflegegrad erfolgen, wird sichtbar, warum eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme ist.
Seit dem 01.01.2013 wird die private Pflegeversicherung durch den Staat gefördert. Der "Pflege-Bahr" unterstützt die eigenverantwortliche Vorsorge mit einem geförderten Pflegetagegeld. Schon ab 10 EUR Beitrag pro Monat werden die Tarife zusätzlich mit 5 EUR vom Staat gefördert.
Die Besonderheit dieser Tarife ist, dass der Kunde in jedem Fall vom Versicherer angenommen werden muss, d. h. eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich.
Informieren Sie sich über die Bedingungen, den Beitrag und die Vorteile.
Weitergehende Informationen zum Thema private Pflegezusatzversicherung finden Sie in unseren Lexika und FAQ.