Der Tarif TAF für Freiberufler kombiniert ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit einer moderaten Gesundheitsprüfung.
Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wiedereingliederungsmaßnahmen nach langer Krankheit werden bezuschusst und Sie sind sicher versichert! Dieser wichtige Versicherungsschutz gegen Einkommensverlust kann Ihnen auch dann von der BBKK nicht gekündigt werden, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
![]() Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TAF 4-43 |
Nein | |
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Nein | |
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3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 6 Monate | |
Ja | |
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Nein | |
Ja | |
Ja | |
Ja, innerhalb von 2 Monaten | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Nein |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, bei Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen Nein, bei Rehamaßnahmen |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Nein |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Ja, 50 % für bis zu 28 Tage |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate ) |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 1 Versicherungsjahr |
Sicher versichert? | Ja |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
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Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die BBKK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Nein, die ausgezahlte Krankentagegeldleistung wird bei rückwirkender Anerkennung einer Berufsunfähigkeit nicht zurückgefordert.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis ist eine Änderung der Karenzzeit oder eine Verringerung des Tagessatzes bei Antragsstellung innerhalb von drei Monaten ab Statuswechsel ohne Risikoprüfung möglich. Eine Erhöhung des Tagessatzes innerhalb der drei Monate ist mit einer erleichterten Risikoprüfung möglich.
Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR können Sie nach einer Einkommenssteigerung den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Als Nachweis dienen bei Selbstständigen und Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die BBKK weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt.
Nein, das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt. Hier zahlt der Rentenversicherer zusätzlich ein Übergangsgeld als Lohnersatzleistung.
Ja, zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG folgende Möglichkeit:
Sofern Sie in diesem Tarif ein Tagegeld von mindestens 25 EUR versichert haben, können Sie innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG unverzüglich mitzuteilen.
Ja, die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG leistet ab Beginn der 5. Schwangerschaftswoche bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge von Schwangerschaft.
Es besteht keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.