Im Tarif KTO der Alten Oldenburger sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Zusätzlich haben Angestellte bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
![]() Alte Oldenburger Versicherung KTO 6-26 |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 6 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Nein, Einzelfallentscheidung | |
Ja, Karenzänderung | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Ja |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, bei Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen (KV) Ja, bei Rehamaßnahmen (RV) |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, alle 3 Jahre |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 1 Versicherungsjahr |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
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Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Nein, die ausgezahlte Krankentagegeldleistung wird bei rückwirkender Anerkennung einer Berufsunfähigkeit grundsätzlich nicht zurückgefordert, es wird aber im Einzelfall entschieden.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine längere Karenzzeit beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilitationsträger (z. B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlende Krankentagegeld angerechnet.
Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:
Sofern Sie mindestens einen Tagessatz von 30 EUR versichert haben, bietet Ihnen die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG die Möglichkeit, das Krankentagegeld regelmäßig zu erhöhen. Hierzu nimmt die ALTE OLDENBURGER in einem Abstand von längstens drei Jahren Kontakt mit Ihnen auf und unterbreitet ein Erhöhungsangebot, ggf. mit Gesundheitsprüfung.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.