Mit dem Tarif KTGG der AXA sind Sie als Angestellter gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden bei Angestellten addiert, sodass sie schnell ihr Geld erhalten.
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
![]() AXA Versicherung KTGG |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 3 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Nein |
Geld bei Kur und Reha? | Ja |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 1 Versicherungsjahr |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der AXA Versicherung verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der AXA Versicherung können Sie bauen.
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Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die AXA bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Ja, bis zu dem vertraglich vereinbarten Nachleistungszeitraum von 3 Monaten wird Krankentagegeld zur Verfügung gestellt.
Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, kann es bei einem zeitgleichen Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld zu einer Rückforderung kommen.
Ist die Rentenzahlung niedriger als das versicherte Krankentagegeld, zahlt die AXA die Differenz für höchstens drei Monate nach Beginn der Rentenzahlung. Danach endet die KT-Versicherung.
Ist die Rentenzahlung höher als das versicherte Krankentagegeld, erfolgt keine Differenzzahlung und die KT-Versicherung endet mit Beginn der Rentenzahlung.
Bis dahin zu viel gezahlte Krankentagegeld-Leistungen werden in beiden Fällen zurückgefordert.
Ja, wenn sich das durchschnittliche Nettoeinkommen durch den Statuswechsel nachweislich erhöht, kann der Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöht werden. Eine Minderung des Einkommens ist der AXA Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen stationären Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Ein etwaig gezahltes Übergangsgeld kann auf die Krankentagegeldleistungen angerechnet werden.
Bei Akutbehandlungen in gemischten Anstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsmaßnahmen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, besteht ein Leistungsanspruch auch ohne vorherige Zusage. Sofern Unsicherheit darüber besteht, ob es sich um eine Akutbehandlung handelt, empfehlen wir, sich vorher mit der AXA in Verbindung zu setzen.
Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die AXA Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der AXA Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Die AXA verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.