Süddeutsche (SDK) TA 2-26 - Tarif Krankentagegeld - Krankentagegeldversicherung
 
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Süddeutsche (SDK) Krankentagegeld Zusatzversicherung Tarif Süddeutsche (SDK) TA 2-26

Mit dem Tarif TA der SDK sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schneller Ihr Geld erhalten. Bei Einkommenssteigerung haben Sie sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.


Süddeutsche (SDK)

Süddeutsche (SDK) TA 2-26
 


Süddeutsche (SDK) TA 2-26 - jetzt diese Krankentagegeld Zusatzversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht - Tarif Süddeutsche (SDK) TA 2-26

Nein
Ja
Nein
Nein
3 Monate, keine bei Unfall
Ja, bis 6 Monate
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
Service ACIO
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
Krankheitstage addieren?Ja
Geld bei Kur und Reha?Ja, nach mind. 4 Wochen AU
Verzicht auf Alkoholklausel?Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?Nein
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?Ja, innerhalb von 2 Monaten
Geld bei Arbeitslosigkeit?Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate )
KTG bei Erkrankung eines Kindes?Nein
KTG bei Schwangerschaft?Ja
Weltweiter Versicherungsschutz?Ja
Mindestversicherungsdauer1 Versicherungsjahr
Sicher versichert?Ja, nach 36 Monaten
Kündigungsfristen3 Monate
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Leistungsanspruch ab?3 Monate nach Beginn
Erlass WartezeitenKein Wartezeiterlass


Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Süddeutsche (SDK) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Süddeutsche (SDK) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten Beispiel Karenz 43 - Tarif Süddeutsche (SDK) TA 2-26






Ja, der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung endet nicht mit dem Bezug einer Altersrente. Sie können weiterhin den Anteil Ihres Erwerbseinkommens absichern, den Sie mit der Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften. Der versicherbare Tagessatz wird auch nach Renteneintritt allein auf der Basis Ihres Arbeitseinkommens ermittelt. Es erfolgt keine Anrechnung von Altersrenten, die Sie aus einem Versorgungswerk oder einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.









Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die SDK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.



Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.



Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert. 



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Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von !%monatsleistungktg%! EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. spätestens am 42. Tag vorliegen.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?

Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krank geschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde.



Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?

Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, zur Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bietet Ihnen die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeiten:

Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos. 

Der Nachweis erfolgt bei Selbstständigen und Freiberuflern über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Sofern Sie mindestens einen Tagessatz von 25 EUR versichert haben, bietet Ihnen die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. die Möglichkeit, das Krankentagegeld regelmäßig zu erhöhen. Hierzu nimmt die Süddeutsche Krankenversicherung in einem Abstand von längstens drei Jahren Kontakt mit Ihnen auf und unterbreitet ein Erhöhungsangebot, ggf. mit Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung Kenntnis von einem Einkommenssprung erhalten, können Sie eine Erhöhung des versicherten Tagessatzes beantragen, dabei sind Gesundheitsfragen zu beantworten. 

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Leistung bei Arbeitslosigkeit?

Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.

Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bei jeder Entbindung eines Kindes leistet die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. nach Vorlage der Geburtsurkunde eine Entbindungspauschale in der Höhe des 12-fachen Krankentagegeldes, jedoch maximal das 60-fache des Monatsbeitrags.



Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung. Diese Leistung gilt auch während außereuropäischer Aufenthalte von max. 6 Monaten Dauer.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt die Zeit vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das erste Versicherungsjahr endet am 30. Juni. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre. Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.



Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die SDK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die SDK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.



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