Mit dem Tarif TA der SDK sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schneller Ihr Geld erhalten. Bei Einkommenssteigerung haben Sie sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
![]() Süddeutsche (SDK) TA 2-26 |
Nein | |
Ja | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja, bis 6 Monate | |
Keine Angabe | |
Keine Angabe | |
Keine Angabe | |
Keine Angabe | |
Keine Angabe | |
Ja, innerhalb von 2 Monaten | |
Service ACIO | |
2 Werktage vor Ablauf Karenzzeit | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Ja |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, nach mind. 4 Wochen AU |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, alle 3 Jahre |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate ) |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 1 Versicherungsjahr |
Sicher versichert? | Ja, nach 36 Monaten |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
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Ja, der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung endet nicht mit dem Bezug einer Altersrente. Sie können weiterhin den Anteil Ihres Erwerbseinkommens absichern, den Sie mit der Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften. Der versicherbare Tagessatz wird auch nach Renteneintritt allein auf der Basis Ihres Arbeitseinkommens ermittelt. Es erfolgt keine Anrechnung von Altersrenten, die Sie aus einem Versorgungswerk oder einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die SDK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert.
Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert.
Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert.
Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert.
Zu dieser Frage hat sich der Versicherer noch nicht abschließend geäußert.
Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Als Nachweis dienen bei Selbstständigen und Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden. Die SDK selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, die Anpassung erfolgt ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die SDK weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens zwei Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde.
Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz immer erhöhen. Dabei sind für den neu hinzukommenden Tagessatz Gesundheitsfragen zu beantworten.
Als Nachweis dienen bei Selbstständigen und Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid.
Die SDK selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, ggf. mit Gesundheitsprüfung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bei jeder Entbindung eines Kindes leistet die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. nach Vorlage der Geburtsurkunde eine Entbindungspauschale in der Höhe des 12-fachen Krankentagegeldes, jedoch maximal das 60-fache des Monatsbeitrags.Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre. Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.