Wozu benötigen Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung?
Die Anzahl chronischer Muskel- und Skeletterkrankungen und insbesondere psychischer Erkrankungen steigt seit Jahren kontinuierlich.
Im selben Zeitraum wurde auch die Dauer der Lebensarbeitszeit schrittweise verlängert. Bei älteren Arbeitnehmern liegen die
Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr deutlich über den Lohnfortzahlungsfristen. Zunehmend führen immer häufiger
gestellte
Einzeldiagnosen wie Depression, Burn Out und Belastungsstörungen schon beim ersten Auftreten und besonders bei klinischer
Behandlung zu
Ausfallzeiten von mehr als sechs Monaten.
Diese Fragen hören wir sehr häufig, wenn es um die private Absicherung und Krankentagegeld geht.
Der Arbeitsvertrag regelt die Lohnfortzahlung für den Krankheitsfall. In 95 % der Arbeitsverträge gilt die vollständige Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers für sechs Wochen. Für diese 42 Tage erhalten Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung in Höhe ihres bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens. Nach Ablauf der 6. Woche endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers vollständig.
Über die Höhe der weiteren Einkünfte entscheidet die Art der Krankenversicherung. Arbeitnehmer in einer privaten Krankenversicherung haben andere Möglichkeiten als gesetzlich Versicherte. Zudem ist bei gesetzlich Krankenversicherten der Anspruch auf Krankengeld für gesetzlich Pflichtversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte identisch geregelt.
Gerade diese Regelung führt zu unterschiedlich hohen Einkommensverlusten während der weiteren Krankheitsdauer.
Im Gegenzug sind die Beiträge für eine private Krankentagegeldversicherung sehr günstig, da der Leistungsanspruch erst nach der 6. Woche beginnt. Gerade die Kombination aus niedrigem Beitrag, konstanter Leistung und einfachem Antrag macht eine Krankentagegeldversicherung so sinnvoll. Sie hilft bei wiederkehrender oder längerer Krankheit den gewohnten Lebensstandard zu halten, sodass Arbeitsunfähigkeit keine automatischen finanziellen Einbußen nach sich zieht.
Besteht bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer über den 42. Tag hinaus eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, zahlt die Krankenkasse ab diesem Zeitpunkt bei längerer Krankheit das sogenannte gesetzliche Krankengeld aus. Vereinfacht ausgedrückt basiert der Krankengeldanspruch auf der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Die genaue Regelung wird in §47 SGB V beschrieben, um auch die Arbeitnehmer zu berücksichtigen, deren Gehalt nicht in einem vierwöchigen Rhythmus gezahlt wird. Werden wiederkehrende Zulagen, zum Beispiel quartalsweise oder halbjährlich, ausgezahlt sind anteilige Ansprüche für einen Bemessungszeitraum von vier Wochen zu berechnen. Es werden dabei alle Lohnleistungen berücksichtigt, von denen der Versicherte während seiner beruflichen Tätigkeit auch Krankenversicherungsbeiträge abführen muss.
Wichtig: Privates Krankentagegeld ist steuerfrei !
Finanziell sinnvoll vorsorgen, Einkommensverluste vermeiden, Steuern sparen
Krankengeld Anspruch für gesetzlich pflichtversicherte Mitarbeiter:
Das gesetzliche Krankengeld liegt ca. 20 % unter dem gewohnten Nettoeinkommen.
Krankengeld Leistung für freiwillig gesetzlich Versicherte:
Das gesetzliche Krankengeld liegt ca. 30 % unter dem gewohnten Nettoeinkommen.
Bei der Berechnung des Krankengeldanspruchs werden von der Krankenkasse nur Einkünfte bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung berücksichtigt. Bezieher eines hohen Einkommens spüren bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine überproportionale Kürzung ihres Nettoeinkommens. Gerade für diese freiwilligen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine private Krankentagegeldversicherung nicht nur sinnvoll, sondern auch sehr wichtig, um den überproportionalen Lohnausfall zu kompensieren, der nach dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung zwangsweise erfolgt.
Gesetzlich pflichtversichert
Steuerklasse I
Monatseinkommen: 2.600 EUR brutto
Nettogehalt 1.749 EUR
Krankengeldleistung 1.381 EUR
Das Krankengeld ist 367 EUR niedriger als Ihr Nettogehalt.
400 EUR privates Tagegeld kosten 45-Jährige nur 7,59 EUR monatlich!
Gesetzlich pflichtversichert
Steuerklasse III
Monatseinkommen: 3.250 EUR brutto
Nettogehalt 2.334 EUR
Krankengeldleistung 1.843 EUR
Das Krankengeld ist 490 EUR niedriger als Ihr Nettogehalt.
400 EUR privates Tagegeld kosten 45-Jährige nur 10,12 EUR monatlich!
Freiwillig gesetzlich versichert
Steuerklasse III
Monatseinkommen: 4.950 EUR brutto
Nettogehalt 3.320 EUR
Krankengeldleistung 2.349 EUR
Das Krankengeld ist 971 EUR niedriger als Ihr Nettogehalt.
960 EUR privates Tagegeld kosten 45-Jährige nur 16,46 EUR monatlich!
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Ein rechtzeitiger Versicherungsabschluss sichert Ihnen nicht nur den gewohnten Lebensstandard, sondern passt sich auch während der Versicherungsdauer dem steigenden Einkommen an. Nach einer Gehaltserhöhung haben Sie zwei Monate Zeit, um Ihren gestiegen Krankentagegeldbedarf ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikoprüfung neu zu versichern. Nutzen Sie unseren Vergleich, wir zeigen Ihnen die Tarife mit den besten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wir suchen für Sie eine Versicherung mit passendem Beginn. Neben der üblichen Karenzzeit von 42 Tagen ist auch ein Leistungsbeginn zum 64. oder 92. Tag einer Arbeitsunfähigkeit möglich. Diese Regelungen greifen oft bei leitenden Angestellten. Theoretisch kann die Leistung auch erst zum 183. oder gar 365. Tag erfolgen.
Eine derartig lange Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist aber äußerst selten.
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