FAQ - Fragen und Antworten - Krankentagegeld
 
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FAQ Krankentagegeld - Fragen und Antworten

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Leistungen und Fragen zu Leistungskriterien der Krankentagegeldversicherung zusammengefasst:






Leistung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit


Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise arbeiten können und so langsam den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben finden.


Einige Tarife erbringen auch dann Leistungen, wenn im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit noch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht.






Leistung bei Arbeitslosigkeit


Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, sollte die Krankentagegeldversicherung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. drei weitere Monate) weiterhin Leistungen erbringen. Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), sollte das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht enden.


Der Versicherer sollte das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen anpassen.


Der Vertrag endet jedoch i. d. R. wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird. Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen.


Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird. Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so kann sich Ihr Anspruchszeitraum erhöhen. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.






Erhöhung des Krankentagegelds ohne Gesundheitsprüfung


Bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie die Möglichkeit haben, bei einer Gehaltserhöhung (Angestellte) bzw. Einkommenssteigerung (Selbstständige / Freiberufler) den vereinbarten Tagessatz Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung einfach erhöhen zu können.


Nach Gehaltsänderung bzw. Einkommenssteigerung können Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist von zwei Monaten Ihr bisher versichertes Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist die Erhöhung des Krankentagegelds nur mit einer neuen Gesundheitsprüfung möglich.






Krankheitstage zusammenzählen


Die im Laufe von 12 Monaten wegen derselben Erkrankung anfallenden Krankheitstage werden vom Arbeitgeber und von den gesetzlichen Krankenkassen zusammengerechnet.


Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet nach 43 Tagen, ungeachtet ob diese Tage wegen derselben Erkrankung am Stück oder über das Jahr verteilt anfallen.


Ab dem 43. Tag setzt dann die reduzierte Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenasse ein. Es ist daher wichtig, dass in Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung die Krankheitstage ebenfalls zusammengezählt werden, damit Sie bei derselben Erkrankung sofort Ihre Krankentagegeldleistung erhalten.


Für Selbstständige und Freiberufler die über keine gesetzliche Krankentagegeldregelung verfügen, ist diese Bedingungsvariante noch wichtiger, da sie die Karenzzeit im Krankheitsfall sonst immer wieder erneut ableisten müssen.






Kündigungsverzicht


Das Gesetz sieht vor, dass der Versicherer eine Krankentagegeldversicherung in den ersten drei Jahren nach Versicherungsbeginn unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen kann (§ 178 i Abs. 1 VVG).


Dies wird ein Versicherer nur dann tun, wenn ein Neukunde langanhaltend oder wiederholt Leistungen in Anspruch genommen hat. Dass der Versicherer sich von dem kostenintensiven Kunden trennen möchte, ist im Ansatz verständlich. Für den versicherten Kunden ist diese im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehene Ausstiegsmöglichkeit jedoch ein großer Nachteil.


Aufgrund der häufigen oder langanhaltenden und zudem nur kurze Zeit zurückliegenden Erkrankungen wird er kaum noch einen neuen Versicherer finden bei dem er seinen Krankentagegeldbedarf versichern kann, nachdem ihm von seinem bisherigen Versicherer gekündigt wurde.


Wählen sie im Zweifelsfall einen Tarif, in dem ausdrücklich auf das Kündigungsrecht verzichtet wird.






Reha-Maßnahmen


Zu einem leistungsstarken Tarif aus dem Bereich Krankentagegeldversicherungen gehört auch, dass dieser während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen, beispielsweise im Anschluss an einen stationären Aufenthalt, Leistungen erbringt.


Einige Versicherer setzen für diese Leistung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mehreren Wochen voraus. Außerdem ist vorab die schriftliche Zusage dieser Leistung seitens des Versicherers erforderlich.



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