Der Versicherungsort
- Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz innerhalb des Versicherungsortes.
Für die versicherten Sachen besteht auch dann Versicherungsschutz wenn diese Sachen aufgrund eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt werden und in diesem Zusammenhang zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Sie bringen beispielsweise nach einem Brand noch nicht beschädigten Hausrat vor das Gebäude und dieser wird dort gestohlen. Für diese Sachen besteht dann ebenfalls Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
- Die im Versicherungsvertrag genannte Wohnung ist der Versicherungsort zur Hausratversicherung Zur Wohnung gehören auch Balkone, Loggien, Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen, Räume in Nebengebäuden die nur vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzt werden (auch Garagen) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Dies gilt auch für Garagen in der Nähe des Versicherungsortes.
- Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden gehören nicht zur Wohnung.
- Für Hagel- und Sturmschäden besteht nur innerhalb von Gebäuden Versicherungsschutz.
Nr. 5 bleibt unberührt.
- Für Markisen und Antennenanlagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des Versicherungsnehmers sind auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt (Gemeinschaftswaschküche).